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Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV

Verwendung der Lichter

Das richtige Licht zur richtigen Zeit macht dich sichtbar, ohne andere zu blenden. In der Schweiz gelten dazu klare Regeln.

Tagfahr- bzw. Abblendlicht – immer

Seit dem 1. Januar 2014 gilt Lichtpflicht am Tag: Motorfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Wer ohne fährt, wird gebüsst.

Abblendlicht

Das Abblendlicht ist die Standardbeleuchtung. Es ist zwingend zu verwenden bei:

  • Dämmerung, Dunkelheit und Nacht,
  • Tunnelfahrten,
  • schlechten Sichtverhältnissen (Regen, Nebel, Schneefall).

Fernlicht

Das Fernlicht darfst du nur einsetzen, wenn niemand geblendet wird:

  • Abblenden bei Gegenverkehr und wenn du einem anderen Fahrzeug folgst.
  • Innerorts mit Strassenbeleuchtung wird in der Regel kein Fernlicht verwendet.
  • Auch beim Kreuzen mit Zügen oder Schiffen ist abzublenden.

Nebellichter

  • Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, dichtem Schneefall oder starkem Regen eingeschaltet werden.
  • Das Nebelschlusslicht ist erlaubt, wenn die Sichtweite unter 50 Meter liegt. Bei besserer Sicht muss es ausgeschaltet werden, weil es sonst blendet.

Standlicht und Pannenlicht

Standlichter dienen nur zum Kennzeichnen eines parkierten Fahrzeugs. Bei einer Panne oder Gefahr verwendest du den Warnblinker.

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