Tagfahr- bzw. Abblendlicht – immer
Seit dem 1. Januar 2014 gilt Lichtpflicht am Tag: Motorfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Wer ohne fährt, wird gebüsst.
Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV
Das richtige Licht zur richtigen Zeit macht dich sichtbar, ohne andere zu blenden. In der Schweiz gelten dazu klare Regeln.
Seit dem 1. Januar 2014 gilt Lichtpflicht am Tag: Motorfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Wer ohne fährt, wird gebüsst.
Das Abblendlicht ist die Standardbeleuchtung. Es ist zwingend zu verwenden bei:
Das Fernlicht darfst du nur einsetzen, wenn niemand geblendet wird:
Standlichter dienen nur zum Kennzeichnen eines parkierten Fahrzeugs. Bei einer Panne oder Gefahr verwendest du den Warnblinker.
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