Seit dem 1. Januar 2021 sind in der Schweiz das Reissverschlussprinzip und die Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben. Beide Regeln helfen, den Verkehr flüssig zu halten und Rettungskräfte durchzulassen.
Reissverschlussprinzip
Wo ein Fahrstreifen endet – etwa von drei auf zwei Spuren, bei Baustellen oder Unfällen – gilt der Reissverschluss:
Auf der eigenen Spur bis ganz zur Engstelle vorfahren. Wer zu früh wechselt, blockiert unnötig.
An der Engstelle fädeln die Fahrzeuge abwechselnd ein – eines von rechts, eines von links.
Die Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur müssen je ein einfädelndes Fahrzeug vorlassen.
Wichtig: Der Einfädelnde bleibt vortrittsbelastet – er hat *kein Recht* auf eine Lücke und darf das Einschwenken nicht erzwingen. Bei stockendem Verkehr gilt der Reissverschluss neu auch bei Autobahneinfahrten. Wer das Vorlassen verweigert, riskiert eine Ordnungsbusse (100 Franken).
Rettungsgasse
Auf Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung musst du bei stockendem Verkehr oder Stau eine Rettungsgasse bilden:
Die Gasse entsteht zwischen dem äussersten linken Streifen und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Streifen.
Fahrzeuge weichen also nach links bzw. nach rechts aus und lassen in der Mitte einen freien Korridor.
Die Gasse wird gebildet, sobald der Verkehr ins Stocken gerät – nicht erst, wenn die Einsatzfahrzeuge da sind.
Wer die Rettungsgasse blockiert, wird ebenfalls gebüsst.
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