Nicht jede Situation folgt dem Rechtsvortritt. Diese Sonderfälle musst du für die Theorieprüfung sicher kennen – jeder von ihnen geht der Grundregel vor.
Wo diese Fälle in der Rangordnung stehen
Die Vortrittsregeln folgen einer klaren Rangordnung: Polizei → Lichtsignale → Signale → Markierungen → Rechtsvortritt. Der Rechtsvortritt ist die unterste Stufe – er gilt nur, wenn nichts anderes geregelt ist.
Die Fälle auf dieser Seite sind gesetzliche Sonderregelungen, die den Rechtsvortritt ausser Kraft setzen. Die vollständige Hierarchie findest du unter Vortritt & Rangordnung.
Linksabbiegen
Der Gegenverkehr hat Vortritt – egal ob er geradeaus fährt oder nach rechts abbiegt. Du darfst erst abbiegen, wenn der Weg frei ist.
Wer wartet, hält im Kreuzungsbereich so, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Wer aus einer solchen Ausfahrt auf die Strasse fährt, muss den Benützern der Haupt- oder Nebenstrasse Vortritt gewähren – auch wenn diese von links kommen.
Diese Zufahrten gelten nicht als Strassenverzweigung. Der Rechtsvortritt kommt hier deshalb gar nicht zur Anwendung.
Ist die Sicht versperrt, musst du dich vorsichtig hineintasten und nötigenfalls eine Hilfsperson beiziehen.
Kreisverkehr
Fahrzeuge im Kreisel haben Vortritt. Bei der Einfahrt musst du den von links kommenden Fahrzeugen den Vortritt lassen – der Rechtsvortritt ist hier aufgehoben.
Beim Verlassen des Kreisels blinkst du rechts; beim Einfahren wird nicht geblinkt.
Als Faustregel hat das bergauf fahrende Fahrzeug Vortritt. Ist ein Kreuzen nicht möglich, muss in der Regel das talwärts fahrende Fahrzeug zurücksetzen – ausser das bergwärts fahrende ist deutlich näher bei einer Ausweichstelle.
Ausnahmen: Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr (Postauto) und schwere Fahrzeuge haben Vorrang vor leichten.
Fussgänger und Benützer fahrzeugähnlicher Geräte (z. B. Trottinett), die sich auf dem Streifen befinden oder davor warten und ersichtlich überqueren wollen, haben Vortritt.
Du musst rechtzeitig bremsen und nötigenfalls anhalten. Vor einem Fussgängerstreifen darf nicht überholt werden.
Fahrzeuge mit Blaulicht und Wechselklanghorn (Feuerwehr, Sanität, Polizei, Zoll) haben immer Vortritt – auch bei Rot und unabhängig von jeder Signalisation.
Du machst sofort Platz, nötigenfalls durch Anhalten. Auf Autobahnen bildest du die Rettungsgasse.
Strassenbahn / Tram
Das Tram hat auf seinem Gleis Vortritt – ausser es kommt von einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse.
Beim Abbiegen darfst du das Tram nicht behindern; es hat auch gegenüber dem Rechtsvortritt Vorrang.
Münden mehrere Strassen mit Stop oder Kein Vortritt in eine Kreuzung, gilt unter diesen Fahrzeugen wieder der Rechtsvortritt.
Treffen Fahrzeuge gleichzeitig aus allen Richtungen ein, fährst du besonders vorsichtig und verständigst dich mit den anderen.
Beim Kreuzen auf engen Strassen gilt die Rangordnung: Anhängerzüge vor anderen Fahrzeugen, schwere vor leichten Motorfahrzeugen, Gesellschaftswagen vor Lastwagen.
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