Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen. Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen.
Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,50 m neben der nächsten Schiene halten. Beim Warten hinter der stillstehenden Strassenbahn ist ein Abstand von wenigstens 2 m frei zu lassen.
Bei Haltestellen ohne Schutzinsel müssen Fahrzeuge halten, bis Fahrgäste die Fahrbahn geräumt haben
Haltestellen
Näher als 10 m vor und nach Haltestelltafeln ist das Halten nur erlaubt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen. Bei Haltestellen ist jegliches Halten auf dem angrenzenden Trottoir untersagt.
Müssen bei Haltestellen ohne Schutzinsel die Fahrgäste auf die Verkehrsseite aussteigen, haben die Fahrzeuge zu halten, bis die Fahrgäste die Fahrbahn freigegeben haben.
Überholen der Strassenbahn
An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.
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