Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV

Rechtsvortritt

Der Rechtsvortritt ist die Grundregel auf nicht-signalisierten Kreuzungen zwischen gleichwertigen Strassen in der Schweiz.

Grundregel Rechtsvortritt

Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Diese Regel gilt auf allen Kreuzungen ohne andere Regelung.

Unter Nebenstrassen gilt Rechtsvortritt. Auf Hauptstrassen gilt der Vortritt aufgrund der Hauptstrassen-Signalisation.

Rechtsvortritt an Einmündungen – Fahrzeug von rechts hat Vortritt

Rechtsvortritt: Das von rechts kommende Fahrzeug hat Vortritt

Rechtsvortritt Schweiz – Beispiel Kreuzung

Auf Nebenstrassen ohne Signalisation gilt der Rechtsvortritt

Ausnahmen vom Rechtsvortritt

Der Rechtsvortritt ist aufgehoben bei:

  • Signalisierten Hauptstrassen (das Signal «Hauptstrasse» hebt den Rechtsvortritt auf)

  • Signalen «Stop» oder «Kein Vortritt»

  • Verkehrsregelung durch Lichtsignale oder Polizei

Einfahrten und Zufahrten

Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren – unabhängig vom Rechtsvortritt.

Ist die Stelle unübersichtlich, muss der Fahrzeugführer anhalten; wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen.

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