Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Diese Regel gilt auf allen Kreuzungen ohne andere Regelung.
Unter Nebenstrassen gilt Rechtsvortritt. Auf Hauptstrassen gilt der Vortritt aufgrund der Hauptstrassen-Signalisation.
Rechtsvortritt: Das von rechts kommende Fahrzeug hat Vortritt
Auf Nebenstrassen ohne Signalisation gilt der Rechtsvortritt
Ausnahmen vom Rechtsvortritt
Der Rechtsvortritt ist aufgehoben bei:
Signalisierten Hauptstrassen (das Signal «Hauptstrasse» hebt den Rechtsvortritt auf)
Signalen «Stop» oder «Kein Vortritt»
Verkehrsregelung durch Lichtsignale oder Polizei
Einfahrten und Zufahrten
Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren – unabhängig vom Rechtsvortritt.
Ist die Stelle unübersichtlich, muss der Fahrzeugführer anhalten; wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen.
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