Fahrzeuge im Kreisel haben immer den Vortritt gegenüber den von rechts einfahrenden Fahrzeugen. Vor der Einfahrt muss der Fahrzeuglenker die Fahrt verlangsamen und sich vergewissern, dass sich kein vortrittsberechtigtes Fahrzeug nähert.
Fahrzeuge im Kreis haben immer Vortritt gegenüber einfahrenden Fahrzeugen
Blinken im Kreisverkehr
Bei der Einfahrt: Der Blinker muss nicht gestellt werden (sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt).
Beim Verlassen des Kreisels: Der Blinker nach rechts ist zu betätigen, aber nicht zu früh – damit einfahrende Fahrzeuglenker nicht irritiert werden.
Radfahrer und Fussgänger
Auf Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifen-Unterteilung können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen. Zweiradfahrer sind im Kreisel besonders zu beachten und möglichst nicht zu überholen.
Bei der Einfahrt und insbesondere bei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu achten und diesen auf Fussgängerstreifen den Vortritt zu gewähren.
Jetzt üben
Mit offiziellen Prüfungsfragen üben
Über 800 offizielle Fragen der Schweizer Führerprüfung.