Bei den Arbeits- und Ruhezeiten im Taxigewerbe zieht sich ein Unterschied durch das ganze Thema: Es ist nicht dasselbe, ob jemand angestellt ist oder selbständig arbeitet. Wer das versteht, hat die halbe ARV-2-Prüfung schon im Griff.
Die beiden Fahrer-Typen
Die ARV 2 gilt für alle, die berufsmässig Personen mit kleineren Fahrzeugen transportieren – also für das klassische Taxigewerbe und ähnliche Fahrten gegen Bezahlung. Dabei werden zwei Typen unterschieden:
Angestellter Taxifahrer: arbeitet für einen Arbeitgeber. Im Mittelpunkt steht die gesamte Arbeitszeit.
Selbständiger Taxifahrer: arbeitet auf eigene Rechnung. Im Mittelpunkt steht die Lenkzeit am Steuer.
Wichtig: Im Zweifel zählt, wie jemand tatsächlich arbeitet – nicht, was in einem Vertrag steht.
Arbeitszeit und Lenkzeit – der Unterschied
Zwei Begriffe muss man auseinanderhalten, weil für sie unterschiedliche Grenzen gelten:
Arbeitszeit: die ganze Zeit im Dienst – inklusive Warten und Bereitschaft.
Lenkzeit: nur die Zeit, in der man wirklich am Steuer fährt.
Merke: Beim Angestellten zählt die gesamte Arbeitszeit. Beim Selbständigen steht vor allem die Lenkzeit im Mittelpunkt. Die genauen Zahlen findest Du unter Arbeitszeit, Lenkzeit & Ruhezeiten.
Der wöchentliche Ruhetag
Hier zeigt sich der Unterschied besonders deutlich:
Angestellte Fahrer
Jede Woche ein Ruhetag von mindestens 24 Stunden am Stück.
Die tägliche Ruhezeit muss direkt davor oder danach liegen.
Der Ruhetag soll möglichst auf einen Sonntag oder Feiertag fallen. Wer sonntags arbeiten muss, hat trotzdem Anrecht auf mindestens 20 freie Sonn- oder Feiertage im Jahr.
Zwischen zwei Ruhetagen dürfen höchstens 12 Arbeitstage liegen.
Selbständige Fahrer
Innerhalb von zwei Wochen zwei Ruhetage von je mindestens 24 Stunden am Stück.
Zwischen zwei Ruhetagen dürfen höchstens 12 Tage mit Arbeit liegen.
Für beide gilt: Am Ruhetag darf nicht gearbeitet werden – und Ruhe kann man nicht mit Geld abkaufen.