Damit man die Arbeits- und Ruhezeiten überprüfen kann, zeichnet ein Gerät im Fahrzeug auf, wann gefahren, gearbeitet und pausiert wurde: der Fahrtenschreiber. Dazu kommen das Arbeitsbuch und die Aufstellung.
Der Fahrtenschreiber
Die wichtigsten Pflichten
Solange man arbeitet und beim Fahrzeug ist, muss der Fahrtenschreiber ständig laufen und richtig bedient werden.
Lenkzeit, übrige Arbeitszeit und Pausen müssen sauber und für jeden Fahrer eindeutig erkennbar aufgezeichnet sein.
Bei privaten Fahrten wird die Pausenstellung gewählt, damit man Privates von der Arbeit unterscheiden kann.
Auf Verlangen der Kontrollbehörde muss man das Gerät öffnen und Auskunft geben.
Die Aufzeichnungsblätter
Die Einlageblätter (oder Wochenbündel) muss man sorgfältig aufbewahren und ausfüllen: Name, Datum, Kontrollschild und Kilometerstand. Sie werden dem Arbeitgeber abgegeben, normalerweise spätestens am ersten Arbeitstag der folgenden Woche.
Moderne digitale Fahrtenschreiber sind ebenfalls erlaubt; dann gelten dafür angepasste Aufzeichnungs-Regeln.
Das Arbeitsbuch
Neben dem Fahrtenschreiber gibt es das Arbeitsbuch. Darin trägt der Fahrer von Hand ein, wie er gearbeitet, gefahren und geruht hat.
Das Arbeitsbuch muss während der Fahrt immer dabei sein und auf Verlangen vorgewiesen werden.
Man darf nur ein einziges Arbeitsbuch benutzen – auch wenn man bei mehreren Arbeitgebern fährt.
Das Arbeitsbuch ist persönlich und kann nicht an andere weitergegeben werden.
Was eingetragen wird, unterscheidet sich je nach Fahrer-Typ: Angestellte tragen vor allem Arbeitszeiten und Arbeitsende ein, Selbständige vor allem die Lenkzeiten.
In bestimmten Fällen kann die Behörde Fahrer vom Arbeitsbuch befreien – etwa wenn der Betrieb saubere Tagesrapporte führt oder ein fester Stundenplan eingehalten wird.
Die Aufstellung – Überblick behalten
Der Arbeitgeber muss laufend überprüfen, ob die Zeiten eingehalten werden. Dazu führt er für jeden Fahrer eine Aufstellung mit den wichtigsten Angaben:
Tägliche Lenkzeit sowie tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.
Geleistete und ausgeglichene Überstunden.
Bezogene Ruhetage und freie Halbtage.
Eine allfällige Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber.
Selbständige: Für sie genügt in der Aufstellung die tägliche Lenkzeit und der wöchentliche Ruhetag.
Wer ist wofür verantwortlich?
Der Arbeitgeber muss …
die Arbeit so einteilen, dass der Fahrer die Zeiten einhalten kann.
dem Fahrer das Arbeitsbuch und die Mittel für den Fahrtenschreiber bereitstellen.
ein Verzeichnis aller Fahrer führen und die persönlichen Daten der Fahrer schützen.
Der Fahrer muss …
rechtzeitig melden, wenn sich die Zeiten nicht einhalten lassen.
die Kontrollmittel korrekt führen und pünktlich abgeben.
einen Defekt am Fahrtenschreiber so rasch wie möglich melden.
Aufbewahren, Auskunft, Notfälle
Arbeitgeber und selbständige Fahrer müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen während zwei Jahren aufbewahren und der Kontrollbehörde auf Verlangen zeigen.
In echten Notfällen – etwa bei höherer Gewalt oder um zu helfen – darf man von den Regeln abweichen, soweit es nötig ist und die Sicherheit es zulässt. Grund und Umfang müssen aber notiert werden, und man muss die Abweichung möglichst bald ausgleichen (spätestens bis Ende der folgenden Woche).
Was passiert bei Verstössen?
Wer die Zeiten oder die Kontrollvorschriften verletzt, wird mit Busse bestraft. Das gilt zum Beispiel, wenn man den Fahrtenschreiber nicht laufen lässt, die Aufzeichnungen verfälscht oder falsche Angaben macht.
Auch der Chef haftet: Ein Arbeitgeber, der einen Verstoss veranlasst oder nicht verhindert, kann gleich bestraft werden wie der Fahrer.
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