Grundregel: Fahren auf Sichtweite
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.
Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV
Die angemessene Geschwindigkeit ist eine der wichtigsten Grundregeln im Schweizer Strassenverkehr. Der Fahrzeugführer muss die Geschwindigkeit ständig den Verhältnissen anpassen.
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.
Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt ist – besonders wenn Anhänger mitgeführt werden.
Bei Regenbeginn kann die Fahrbahn besonders glitschig sein, da sich Staub und Regen zu einem glitschigen Belag vermischen. Bei Nässe droht auf höheren Geschwindigkeiten Aquaplaning – die Räder «schwimmen» auf dem Wasser.
Er muss die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.
Bei der Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren hat er so zu fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.
Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert. Sonst könnte ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer provoziert werden.
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