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Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG

Bussen & Ausweisentzug

Busse zahlen und fertig? Nicht immer. Je nach Schwere eines Verstosses reicht die Palette von der Ordnungsbusse über den Ausweisentzug bis zur Freiheitsstrafe. Für die Prüfung musst du die Stufen kennen.

Stufe 1: Die Ordnungsbusse

Leichte Verstösse werden im Ordnungsbussenverfahren erledigt: fixer Betrag, kein Eintrag, keine Verhandlung – bezahlen und erledigt.

  • Beispiele: Telefonieren ohne Freisprechanlage 100 Franken, nicht angegurtet 60 Franken.
  • Ordnungsbussen betragen höchstens 300 Franken.
  • Bei automatischer Überwachung (Blitzer) geht die Busse an die Halterin oder den Halter, sofern der Lenker nicht bekannt ist – siehe Halterverantwortung.

Stufe 2: Verzeigung und gerichtliche Strafen

Was nicht mehr auf der Ordnungsbussenliste steht – etwa deutlich überhöhte Geschwindigkeit oder Gefährdung anderer – führt zur Verzeigung: Die Staatsanwaltschaft verfügt eine Geldstrafe oder Busse nach Einkommen, bei schweren Delikten drohen Freiheitsstrafen. Zusätzlich meldet die Polizei den Fall dem Strassenverkehrsamt – dort geht es um deinen Ausweis.

Der Ausweisentzug: Warnentzug vs. Sicherungsentzug

WiderhandlungWarnentzug (Mindestdauer)
Leicht (z. B. geringfügige Tempoüberschreitung mit geringer Gefährdung)Verwarnung möglich; Entzug min. 1 Monat bei Vorbelastung
Mittelschwermin. 1 Monat
Schwer (grobe Verkehrsregelverletzung, FiaZ über Grenzwert)min. 3 Monate
  • Warnentzug: zeitlich befristete «Denkpause» nach einer Widerhandlung. Wiederholungen verlängern die Mindestdauern (Kaskadensystem).
  • Sicherungsentzug: unbefristeter Entzug, wenn die Fahreignung fehlt – etwa bei Suchtproblemen oder gesundheitlichen Gründen. Zurück gibt es den Ausweis erst nach positivem Gutachten.
  • In der Probezeit wiegt jeder Entzug doppelt: Verlängerung um ein Jahr, beim zweiten Mal Annullierung.

Raserdelikte: die härteste Stufe

Als Raserdelikt gilt eine besonders krasse Tempoüberschreitung, zum Beispiel um 50 km/h innerorts, 60 km/h ausserorts oder 80 km/h auf der Autobahn.

  • Freiheitsstrafe als Regelfolge,
  • Ausweisentzug für mindestens 2 Jahre,
  • das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Was heisst das für dich?

Die Sanktionsleiter ist kein Schikanenkatalog, sondern bildet die Gefährdung ab: Je grösser das Risiko für andere, desto härter die Folge. Wer Limiten respektiert, nüchtern fährt und das Handy weglegt, kommt mit dem Gesetz gar nie in Kontakt.

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