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Theorie Führerprüfung Schweiz · VZV

Fahrausbildung, Lernfahrausweis & Probezeit

Wie läuft die Ausbildung ab? Wer darf dich auf Lernfahrten begleiten? Und was passiert, wenn du in der Probezeit einen Fehler machst? Diese Fragen gehören zum Prüfungsstoff – hier sind die Antworten.

Der Weg zum Führerausweis

  1. Nothelferkurs besuchen (Details) und Sehtest machen.
  2. Gesuch um den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt einreichen (Kategorie B ab 17 Jahren möglich).
  3. Basistheorieprüfung bestehen – genau dafür lernst du hier.
  4. Mit dem Lernfahrausweis üben: Fahrstunden und private Lernfahrten.
  5. VKU (Verkehrskundeunterricht) absolvieren.
  6. Praktische Führerprüfung bestehen → Führerausweis auf Probe (3 Jahre).
  7. WAB-Weiterausbildung besuchen → nach bestandener Probezeit folgt der definitive Ausweis.

Neu ab 1.1.2027: Die Theorieprüfung wird zur erweiterten Basistheorie mit VKU-Inhalten – und der VKU muss künftig vor der Theorieprüfung besucht werden. Heute ist er erst nach bestandener Theorieprüfung möglich.

Lernfahrten: die Regeln

  • Das blaue «L» muss bei Lernfahrten gut sichtbar am Heck angebracht sein.
  • Wer den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 20. Geburtstag erhält, muss vor der praktischen Prüfung eine Lernphase von 12 Monaten absolvieren.
  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren den definitiven Führerausweis der Kategorie B besitzen.
  • Die Begleitperson sitzt auf dem Beifahrersitz und muss nötigenfalls die Handbremse erreichen können.
  • Lernfahrten auf der Autobahn sind mit Begleitperson erlaubt.
  • Der Lernfahrausweis ist bei jeder Lernfahrt mitzuführen.

Fahrstunden & private Übungsfahrten

Beides hat seinen Platz – die Kombination macht dich prüfungsreif:

  • Professionelle Fahrstunden bauen die Technik korrekt auf und verhindern, dass sich Fehler einschleifen.
  • Private Übungsfahrten bringen die Routine: viele Kilometer in unterschiedlichen Situationen – bei Regen, nachts, im Feierabendverkehr.
  • Faustregel: mit der Fahrlehrperson lernen, privat festigen – und heikle Manöver zuerst in der Fahrstunde üben.

Führerausweis auf Probe: 3 Jahre Bewährung

  • Nach der praktischen Prüfung gilt der Ausweis 3 Jahre auf Probe.
  • Wird dir der Ausweis wegen einer Widerhandlung entzogen, verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr.
  • Beim zweiten Entzug wird der Ausweis auf Probe annulliert – der Weg beginnt von vorne, mit Wartefrist und Gutachten.
  • Der WAB-Kurs (ein Kurstag) ist obligatorisch und muss innerhalb des ersten Jahres nach der praktischen Prüfung besucht werden – sonst wird der definitive Ausweis nicht erteilt.
  • Für Neulenkende gilt zudem das praktische Alkoholverbot.

Halterverantwortung: wem gibst du dein Auto?

  • Als Halter/in bist du mitverantwortlich, wer mit deinem Fahrzeug fährt: Du darfst es nur Personen mit gültigem Ausweis überlassen.
  • Das gilt auch bei Carsharing, Miete und privatem Ausleihen – im Zweifel Ausweis zeigen lassen.
  • Bussen aus automatischer Verkehrsüberwachung gehen zunächst an die Halterin oder den Halter – mehr unter Bussen & Ausweisentzug.

Motorrad: praktische Grundschulung

Für die Kategorien A und A1 ist nach der Theorieprüfung eine praktische Grundschulung von 12 Stunden obligatorisch – erst danach ist die praktische Prüfung möglich. Die Basistheorie ist für Auto und Motorrad dieselbe.

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