Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden
Sicheres Wegfahren des Fahrzeugführers
Vor dem Wegfahren muss der Fahrzeugführer sicherstellen, dass er keine Kinder oder andere Straßenbenutzer gefährdet.
- Bei Fahrzeugen mit eingeschränkter Sicht nach hinten sollte eine Hilfsperson hinzugezogen werden, um das Rückwärtsfahren sicher zu gestalten, es sei denn, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.
Rückwärtsfahren: Wichtige Regeln
- Unübersichtliche Straßen:
- Wenn auf unübersichtlichen Straßen oder über längere Strecken rückwärtsgefahren werden muss, ist die Strassenseite zu benutzen, die für den Verkehr in gleicher Richtung bestimmt ist (ca. 20 m).
- Lichtsignale:
- Die Fernlichter sind beim Rückwärtsfahren auf Abblendlichter umzuschalten.
- Wenden und Rückwärtsfahren:
- In Tunneln ist das Wenden und Rückwärtsfahren untersagt.
- Auf Einbahnstraßen darf der Fahrzeugführer nur beim Parkieren oder Ankuppeln von Anhängern rückwärtsfahren.
- Auf Autobahnen und Autostrassen sind Wenden und Rückwärtsfahren verboten.
- Rückwärtsfahren darf nur im Schritttempo erfolgen.
- Bahnübergänge:
- Das Rückwärtsfahren über Bahnübergänge und unübersichtliche Straßenverzweigungen ist untersagt.
- Richtungsänderungen:
- Busse im Linienverkehr:
- Wenn ein Bus im Linienverkehr innerorts an einer gekennzeichneten Haltestelle mit den Richtungsblinkern signalisiert, dass er wegfahren möchte, müssen die von hinten herannahenden Fahrzeugführer gegebenenfalls die Geschwindigkeit mässigen oder anhalten, um ihm die Wegfahrt zu ermöglichen. Dies gilt nicht, wenn sich die Haltestelle am linken Fahrbahnrand befindet.
- Der Busführer darf die Richtungsblinker erst betätigen, wenn er zur Wegfahrt bereit ist und muss warten, wenn Fahrzeuge von hinten nicht rechtzeitig halten können.
- Wenden auf der Fahrbahn:
- Das Wenden auf der Fahrbahn sollte vermieden werden, besonders an unübersichtlichen Stellen und bei dichtem Verkehr ist das Wenden verboten.