Parkieren
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient
Parkieren: Signale und Markierungen
Die Signale «Parkieren mit Parkscheibe» und «Ende des Parkierens mit Parkscheibe» kennzeichnen Anfang und Ende von Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden müssen.
Ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone) dürfen Fahrzeuge an Werktagen bei einer Ankunftszeit zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr. Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben Felder in der «Blauen Zone», in der beim Parkieren eine Parkscheibe anzubringen ist, werden durch blaue Linien markiert
Parkfelder werden durch weisse, in besonderen Fällen durch blaue oder gelbe, ununterbrochene Linien markiert.
Felder, die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, werden durch gelbe Linien markiert.
Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.
Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind
Am Fahrbahnrand angebrachte «Parkverbotslinien» und «Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle
Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen
Das Signal «Parkhaus» kennzeichnet gedeckte Parkierungsflächen
Anstelle von Motorwagen können auf signalisierten Parkfeldern auch andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden, sofern die Parkscheibe gut sichtbar angebracht oder die Parkgebühr entrichtet wird
Das Signal «Parkieren verboten» untersagt das Parkieren von Fahrzeugen auf der signalisierten Fahrbahnseite
Das Signal «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» kennzeichnet für Nothalte bestimmte Plätze an Autobahnen und Autostrassen ohne Pannenstreifen. Das freiwillige Halten und Parkieren ist untersagt
Das Reservieren von Parkplätzen durch Personen, Gegenstände oder andere Vorkehrungen ist nicht erlaubt.
Ist das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig
Das Signal «Parkieren gestattet» kennzeichnet Parkierungsflächen. Beschränkungen der Parkzeit und der Parkberechtigung sowie die Parkordnung können auf einer Zusatztafel stehen
Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten
Ein- / aussteigen und ein / -ausladen auf dem Trottoir
Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden
Wo ist parkieren verboten?
Das Parkieren ist untersagt, wo das Halten verboten ist
Parkieren auf Haupstrassen
Das Parkieren auf Hauptstrassen ausserorts ist verboten
Das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts ist verboten, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe
Parkieren auf Radstreifen
Das Parkieren auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen ist verboten
Parkieren bei Bahnübergängen
Das Parkieren ist verboten näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts
Parkieren auf Brücken
Das Parkieren auf Brücken ist verboten
Parkieren vor Zufahrten
Das Parkieren ist verboten vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken
Parkieren in schmalen Strassen
In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde
Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden
Parkieren auf dem Trottoir
Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden
Parkieren / abstellen ohne Kontrollschilder
Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen
Nachts parkieren auf öffentlichem Grund
Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nachts regelmässig an gleicher Stelle parkiert, bedarf einer Bewilligung, sofern die zuständige Behörde auf dieses Erfordernis nicht verzichtet
Parkverbotsfelder
«Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden