Einbahnstrasse
Das Signal Einbahnstrasse Kennzeichnet eine Strasse, die nur in der angezeigten Richtung befahren werden darf. Am anderen Ende der Strasse steht das Signal Einfahrt verboten (SSV Art. 46)
Einbahnstrassen sind der rechten Hälfte einer für den Verkehr in beiden Richtungen offenen Strasse gleichgestellt
Rückwärtsfahren in Einbahnstrassen
Auf Einbahnstrassen darf der Fahrzeugführer nicht rückwärts fahren, ausser beim Parkieren, Ankuppeln von Anhängern u. dgl.
Verkehrsinsel in Einbahnstrassen
An Verkehrsinseln und Hindernissen sowie an der fahrenden Strassenbahn darf rechts oder links vorbeigefahren werden
Einbahnstrasse halten / parkieren auf der linken Seite
Das Halten und das Parkieren auf der linken Strassenseite ist in Einbahnstrassen zulässig
Einspuren in Einbahnstrassen
Beim Linksabbiegen ist auf Einbahnstrassen an den linken Fahrbahnrand einzuspuren ausser wenn beschränkter Gegenverkehr zugelassen ist.
Einbahnstrasse mit beschränktem Gegenverkehr
Das Signal «Einbahnstrasse mit beschränktem Gegenverkehr» kennzeichnet eine Einbahnstrasse, auf der Gegenverkehr zulässig ist; die Art des Gegenverkehrs wird durch das zutreffende Symbol oder durch entsprechende Aufschrift angezeigt (z. B. «Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern»)
Am Ende der Einbahnstrasse
Das Signal Gegenverkehr warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen. Es steht am Ende von Einbahnstrassen, sobald eine Strecke mit Gegenverkehr folgt