Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV

Abschleppen

Beim Abschleppen von Fahrzeugen in der Schweiz gelten klare Regeln aus der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Wer diese kennt, handelt sicher und regelkonform.

Schleppvorrichtungen und Höchstgeschwindigkeit

Schleppstangen dürfen höchstens 5 m lang sein, Schleppseile höchstens 8 m. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Ketten dürfen nicht verwendet werden; bei Motorrädern sind auch metallische Seile verboten.

Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 40 km/h – egal ob mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen.

Motorräder dürfen nur im Pannenfall geschleppt werden. Der Führer muss das Seil nötigenfalls sofort lösen können.

Pannensignal beim Abschleppen

Das Pannensignal ist an der Rückseite abgeschleppter Fahrzeuge anzubringen. Es warnt nachfolgende Fahrzeuge und ist zwingend vorgeschrieben.

Abschleppen auf der Autobahn

Pannenfahrzeuge dürfen auf Autobahnen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Dabei ist der rechte Fahrstreifen zu benützen – nicht der Pannenstreifen. Der Pannenstreifen ist ausschliesslich für Nothalte bestimmt.

Voraussetzungen für das Abschleppen

Motorfahrzeuge dürfen zum Ziehen von Anhängern und zum Abschleppen nur verwendet werden, wenn Zugkraft und Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung betriebssicher ist.

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