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Nothelferkurs · Lektion 1

Verhalten am Unfallort

Die Rettungskette, dein Selbstschutz und der richtige Notruf – in den ersten Minuten entscheidet sich oft, ob jemand überlebt.

Die Rettungskette

Alles im Nothelferkurs baut auf einem Bild auf: der Rettungskette. Jedes Glied muss greifen, sonst reisst die Kette. Die ersten drei Glieder bist du als Ersthelfer – und genau hier entscheidet sich oft, ob jemand überlebt.

Die fünf Glieder der Rettungskette1. Absichern und SelbstschutzEigene Sicherheit zuerst2. Notruf 144Sanität alarmieren3. Erste HilfeLebensrettende Sofortmassnahmen4. RettungsdienstAmbulanz und Rega5. SpitalWeiterbehandlungDeine Aufgabe als ErsthelferProfessionelle Rettung

Die ersten drei Glieder entscheidest du.

Selbstschutz: Sehen – Denken – Handeln

Bevor du eingreifst, verschaffst du dir in wenigen Sekunden einen Überblick: Was ist passiert? Welche Gefahren bestehen für mich, die Betroffenen und andere? Was ist zu tun? Dein Selbstschutz steht immer an erster Stelle.

Bei einem Verkehrsunfall heisst das: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Pannendreieck mindestens 50 m (auf der Autobahn 100 m) vor der Stelle aufstellen und andere warnen. Achte auf den fliessenden Verkehr, auslaufenden Treibstoff, Feuer oder Strom. Erst wenn die Stelle gesichert ist, kümmerst du dich um die verletzte Person.

MerkeWer kopflos in die Gefahr rennt, wird selbst zum zweiten Opfer – und hilft niemandem. Erst denken, dann handeln.

Den Notruf richtig absetzen

Ruf früh an – lieber einmal zu viel als zu spät. Bei einem medizinischen Notfall wählst du die 144.

Notrufnummern Schweiz
144
Sanität
117
Polizei
118
Feuerwehr
1414
Rega · Luftrettung
112
Europäischer Notruf
145
Tox Info · Vergiftung

Am Telefon beantwortest du ruhig die fünf W-Fragen:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen oder Beschwerden?
  • Warten – leg nie zuerst auf, die Einsatzzentrale beendet das Gespräch.
EselsbrückeAlle fünf Stichworte beginnen mit W – merk dir einfach die «5 W», dann vergisst du am Telefon nichts.

Die Nothilfepflicht

In der Schweiz ist Helfen nicht freiwillig, sondern Pflicht. Nach Artikel 128 des Strafgesetzbuches besteht eine gesetzliche Nothilfepflicht – wer einem Menschen in Lebensgefahr die zumutbare Hilfe unterlässt, macht sich strafbar. «Zumutbar» heisst: im Rahmen deiner Möglichkeiten und ohne dich selbst ernsthaft zu gefährden. Schon einen Notruf abzusetzen erfüllt im Minimum die Pflicht. Wer nach bestem Wissen hilft, muss keine rechtlichen Folgen fürchten – Nichtstun ist das eigentliche Risiko.

Nächster Schritt

Bereit für die Theorieprüfung?

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Dieser Lernteil bereitet dich auf den Kurs vor – die lebensrettenden Handgriffe übst und festigst du im Präsenzteil an der Puppe. Teste dein Wissen jetzt im Quiz:

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