Beim Kreuzen mit entgegenkommenden Fahrzeugen gilt die Grundregel «rechts kreuzen». Bei engen Verhältnissen bestimmt die Fahrzeuggrösse die Vortrittsreihenfolge.
Unter gleichartigen Fahrzeugen muss jenes zurückfahren, das sich näher bei einer Ausweichstelle befindet.
Das Signal «Dem Gegenverkehr Vortritt lassen» verpflichtet den in Richtung des roten Pfeils fahrenden Führer, dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen. Am anderen Ende steht das Signal «Vortritt vor dem Gegenverkehr».
Bergstrassen
Können auf steilen Strassen gleichartige Fahrzeuge nicht kreuzen, muss das abwärtsfahrende zurückfahren – ausser das andere befinde sich nahe bei einer Ausweichstelle.
Fahrzeugführer müssen beim Kreuzen von Raupenfahrzeugen einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m einhalten.
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