Das Mitführen von Anhängern unterliegt in der Schweiz besonderen Vorschriften bezüglich Geschwindigkeit, Sicherheit und Fahrausweis.
Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger
Mit einem Personen- oder Lieferwagen darf auf Autobahnen höchstens 100 km/h gefahren werden, wenn der Anhänger nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist und für diese Geschwindigkeit zugelassen ist.
Für Anhängerzüge über 3,5 Tonnen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – auch auf der Autobahn. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Autostrassen beträgt 100 km/h, auf Autobahnen 120 km/h (ohne Anhänger).
Überprüfung vor der Fahrt
Vor dem Wegfahren hat der Führer zu prüfen, ob der Anhänger oder Sattelanhänger:
Zuverlässig angekuppelt ist
Bremsen und Beleuchtung einwandfrei wirken
Bei Vorwärtsfahrt auch in Kurven ein Anstossen am Zugfahrzeug ausgeschlossen ist
Mitfahrende auf Anhängern
Auf und in Anhängern darf nur das Personal zum Lenken, Bremsen oder Überwachen der Ladung mitgeführt werden. Auf Anhängern an Traktoren im Nahverkehr auch das Personal zum Auf- und Abladen. Es sind eingerichtete Sitz- oder Stehplätze zu benützen.
Fahrausweis und Kontrollschilder
Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen tragen.
An Motorwagen und Motoreinachsern darf höchstens ein Anhänger mitgeführt werden. An Motorrädern darf nur ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden.
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