Wer falsch parkiert, riskiert eine Busse und gefährdet andere. Lerne alle Regeln rund ums Parkieren – von der blauen Zone bis zu den absoluten Verbotszonen.
Blaue Zone
In der blauen Zone darf maximal 1 Stunde geparkt werden. Das Fahrzeug muss mit einer Parkscheibe (Parkuhr) ausgestattet sein, auf der die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde aufgerundet eingestellt wird.
Das Umstellen der Parkscheibe, um länger als 1 Stunde in der blauen Zone zu bleiben, ist verboten. Nach Ablauf der Parkzeit muss das Fahrzeug weggefahren werden und darf nicht sofort wieder abgestellt werden.
Auf markierten Parkfeldern muss das Fahrzeug innerhalb der Markierungen abgestellt werden. Das Fahrzeug darf die Markierung nicht überragen und muss korrekt ausgerichtet sein, sofern eine Richtung vorgeschrieben ist.
Bei Parkuhren oder Parkticketsystemen ist die bezahlte Zeit einzuhalten. Das Ticket muss sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Überzieht man die Parkzeit, riskiert man eine Ordnungsbusse.
Wo Parkieren verboten ist
Das Parkieren ist an folgenden Stellen verboten:
Vor Garagenein- und -ausfahrten (auch wenn es die eigene Garage ist)
Auf Fussgängerstreifen und in einem Abstand von 5 Metern davor
An Kreuzungen und Einmündungen (innerhalb von 5 Metern)
Vor Feuerwehr- und Rettungszufahrten sowie Hydranten
Auf Haltestellen von Bussen, Strassenbahnen und Taxis
Doppelt parkieren (neben einem bereits parkierten Fahrzeug)
Wo durch Parkieren die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird
Parkieren auf dem Trottoir
Das Parkieren auf dem Trottoir (Gehweg) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, sofern es nicht ausdrücklich durch Signale oder Markierungen erlaubt ist. Fahrzeuge dürfen die Gehfläche für Fussgänger nicht blockieren oder einengen.
Lernziel erreicht?
Wiederhole die wichtigsten Punkte und stelle sicher, dass du alle Regeln sicher kennst – für die Theorieprüfung und die Praxis.