Auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen gelten besondere Verkehrsregeln. Diese zu kennen ist Pflicht für jeden Fahrzeugführer.
Zulassung und Höchstgeschwindigkeiten
Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können.
Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten:
100 km/h auf Autostrassen
120 km/h auf Autobahnen
80 km/h für Anhängerzüge auf Autobahnen
Traktoren, Raupenfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Spikesreifen dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.
Pannenstreifen und Nothalt
Der Pannenstreifen darf nur für Nothalte benützt werden. Der Fahrzeugführer darf Pannenstreifen und signalisierte Abstellplätze nur für Nothalte benützen; die Fahrzeuginsassen dürfen die Fahrbahn nicht betreten.
Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Beim Abschleppen ist der rechte Fahrstreifen zu benützen.
Überholen auf der Autobahn
Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt. Rechts vorbeifahren ist nur gestattet:
Beim Fahren in parallelen Kolonnen
Auf Einspurstrecken mit unterschiedlichen Fahrtzielen
Auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung
Auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten
Auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen darf der äusserste Streifen links nur von Motorfahrzeugen benützt werden, die mehr als 80 km/h erreichen dürfen.
Ein- und Ausfahrten
Benützer der Autobahnen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken. Beim Verlassen wird frühzeitig (ca. 500 m vorher) der Richtungsblinker betätigt. Wenn möglich, wird erst auf dem Verzögerungsstreifen gebremst.
Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Autobahnen untersagt. Das Abbiegen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.
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