Schleppvorrichtungen und Höchstgeschwindigkeit
Schleppstangen dürfen höchstens 5 m lang sein, Schleppseile höchstens 8 m. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Ketten dürfen nicht verwendet werden; bei Motorrädern sind auch metallische Seile verboten.
Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 40 km/h – egal ob mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen.
Motorräder dürfen nur im Pannenfall geschleppt werden. Der Führer muss das Seil nötigenfalls sofort lösen können.