Bahnübergänge und Schranken

Vor Bahnübergängen ist anzuhalten, wenn Schranken sich schliessen oder Signale Halt gebieten, und, wo solche fehlen, wenn Eisenbahnfahrzeuge herannahen

Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen rot-weiss gestreifte Schranken oder Halbschranken, Blinklichtsignale («Einfaches Blinklicht», «Wechselblinklicht»), akustische Signale (Glocke) und Lichtsignale

Auto Theorie AppGeschlossene oder sich schliessende Schranken oder Halbschranken, rotes Blinklicht sowie akustische Signale (Glocke) bedeuten «Halt!»

Liegt ein Bahnübergang in einer durch Lichtsignale geregelten Verzweigung, kann er in die Lichtsignalanlage einbezogen werden

Bei Unfällen auf Bahnübergängen haben die Beteiligten die Bahnverwaltung unverzüglich zu benachrichtigen

Bei längeren verkehrsbedingten Haltern namentlich vor Bahnübergängen, ist auf Standlicht umzuschalten

Die Strassenbenützer dürfen Schranken, auch solche bei Flugplätzen u. dgl., nicht öffnen, umfahren, umgehen, übersteigen oder unter ihnen durchgehen. Den Schranken sind die Halbschranken gleichgestellt

Beim Überqueren von Übergangen ist jede Verzögerung zu vermeiden; Fahrzeuge mit Reifen oder Raupen aus Metall sowie Tierfuhrwerke und Reiter dürfen den Übergang nur im Schritttempo überqueren

Müssen schwere Motorwagen ausserorts vor Bahnübergängen halten, so haben sie einen Abstand von rund 100 m zum Übergang zu wahren, um nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern. Reiter, Führer von Tierfuhrwerken, Herden oder Einzeltieren lassen die Tiere so weit vor dem Übergang halten, dass sie nicht erschrecken

Auf Bahnübergängen ohne Schranken darf der Fahrzeugführer niemanden überholen, ausgenommen Fussgänger und Radfahrer bei guter Übersicht

Das Überholen auf Bahnübergängen mit Schranke ist nicht verboten.

Das Rückwärtsfahren über Bahnübergänge und unübersichtliche Strassenverzweigungen ist untersagt

Das freiwillige Halten auf Bahnübergängen ist untersagt

Näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts ist das Parkieren verboten

Das Signal «Strassenbahn» warnt vor Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit Strassenbahnen innerorts. Ausserorts werden Kreuzungen mit Strassenbahnen als Bahnübergänge signalisiert

 

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