Zeichengebung

Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekanntzugeben.

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Richtungsänderungen und deren Ankündigung

  1. Alle Richtungsänderungen müssen angekündigt werden, einschließlich des Abbiegevorgangs nach rechts.
  2. Der Richtungsanzeiger muss betätigt werden in folgenden Situationen:
  3. Im Kreisverkehr:
    • Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr muss die Richtung nicht angezeigt werden, es sei denn, es erfolgt ein Fahrstreifenwechsel.
    • Das Verlassen des Kreises muss jedoch angezeigt werden.
  4. Rechtsabbiegen:
    • Wenn der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeugs oder der örtlichen Gegebenheiten zum Rechtsabbiegen nach der Gegenseite ausholen muss, muss dies angezeigt werden (zuerst links blinken, dann rechts).
  5. Richtungsänderung auf Hauptstraßen:
    • Der Richtungsanzeiger ist auch zu betätigen, wenn das Fahrzeug einer Hauptstraße folgt, die die Richtung ändert.
  6. Zeichengebung einstellen:
    • Die Zeichengebung ist nach der Richtungsänderung unverzüglich einzustellen.
    • Radfahrer können die Zeichengebung bereits während der Richtungsänderung einstellen.

Diese Regeln sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und informieren andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die Absichten des Fahrers.

 

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