Zeichengebung
Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekanntzugeben.
Richtungsänderungen und deren Ankündigung
- Alle Richtungsänderungen müssen angekündigt werden, einschließlich des Abbiegevorgangs nach rechts.
- Der Richtungsanzeiger muss betätigt werden in folgenden Situationen:
- Im Kreisverkehr:
- Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr muss die Richtung nicht angezeigt werden, es sei denn, es erfolgt ein Fahrstreifenwechsel.
- Das Verlassen des Kreises muss jedoch angezeigt werden.
- Rechtsabbiegen:
- Wenn der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeugs oder der örtlichen Gegebenheiten zum Rechtsabbiegen nach der Gegenseite ausholen muss, muss dies angezeigt werden (zuerst links blinken, dann rechts).
- Richtungsänderung auf Hauptstraßen:
- Der Richtungsanzeiger ist auch zu betätigen, wenn das Fahrzeug einer Hauptstraße folgt, die die Richtung ändert.
- Zeichengebung einstellen:
- Die Zeichengebung ist nach der Richtungsänderung unverzüglich einzustellen.
- Radfahrer können die Zeichengebung bereits während der Richtungsänderung einstellen.
Diese Regeln sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und informieren andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die Absichten des Fahrers.