Verhalten gegenüber Fussgängern

Den Fussgängern ist das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen.

Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.

Fussgänger

Auto Theorie AppBei Verzweigungen mit Verkehrsregelung haben abbiegende Fahrzeugführer den Fussgängern für das Überschreiten der Querstrasse den Vortritt zu lassen. Dies gilt bei Lichtsignalen nicht, wenn
die Fahrt durch einen grünen Pfeil freigegeben wird und kein gelbes Warnlicht blinkt.

Ausserhalb von Fussgängerstreifen haben die Fussgänger den Fahrzeugen den Vortritt zu lassen. Aber: Auf Strassen ohne Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr nötigenfalls zu halten, wenn Fussgänger darauf warten, die Fahrbahn zu überschreiten.
Und: Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.

Die Führer dürfen gekennzeichnete Schulbusse, die halten und die Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur langsam und besonders vorsichtig überholen; nötigenfalls müssen sie halten.

An den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist auf ein- und aussteigende Personen Rücksicht zu nehmen.

Wenn geschlossene Kolonnen von Fahrzeugen oder Fussgängern eine Fahrbahn überqueren, dürfen sie nicht unterbrochen werden. Bei Verzweigungen ist ihnen nach Möglichkeit der Vortritt zu gewähren.

Kreuzen und Überholen von Fussgängerkolonnen sind nur in langsamer Fahrt gestattet. Muss mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt werden, so ist der Führer gegenüber den Fussgängern zu besonderer Vorsicht verpflichtet; er hat ihnen den Vortritt zu lassen.

 

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