Verhalten gegenüber Fussgängern

Verhalten gegenüber Fußgängern

  1. Sichere Überquerung: Den Fußgängern ist das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen.
  2. Vorfahrtsregelung:
    • Vor Fußgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fußgänger, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und sichtbar die Fahrbahn überqueren möchte, den Vortritt gewähren.
    • Der Fahrer muss rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren und, wenn nötig, anhalten, um dieser Pflicht nachzukommen.

Fussgänger

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Verhalten an Verzweigungen und gegenüber Fußgängern

  1. Vortritt an Verzweigungen:
    • Bei Verzweigungen mit Verkehrsregelung haben abbiegende Fahrzeugführer den Fußgängern beim Überschreiten der Querstraße den Vortritt zu gewähren.
    • Dies gilt jedoch nicht, wenn die Fahrt durch einen grünen Pfeil freigegeben wird und kein gelbes Warnlicht blinkt.
  2. Fußgänger außerhalb von Fußgängerstreifen:
    • Fußgänger müssen den Fahrzeugen den Vortritt lassen, es sei denn, sie befinden sich in Kolonnen.
    • Auf Straßen ohne Fußgängerstreifen muss der Fahrzeugführer nötigenfalls anhalten, wenn Fußgänger warten, um die Fahrbahn zu überschreiten.
    • Unbegleiteten Blinden ist stets der Vortritt zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weißen Stocks anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.
  3. Überholen von Schulbussen:
    • Führer dürfen gekennzeichnete Schulbusse, die halten und die Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur langsam und besonders vorsichtig überholen; nötigenfalls muss angehalten werden.
  4. Rücksicht an Haltestellen:
    • An den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist auf ein- und aussteigende Personen Rücksicht zu nehmen.
  5. Kreuzen und Überholen von Fußgängerkolonnen:
    • Geschlossene Kolonnen von Fahrzeugen oder Fußgängern dürfen die Fahrbahn nicht unterbrechen. Bei Verzweigungen ist ihnen nach Möglichkeit der Vortritt zu gewähren.
    • Das Kreuzen und Überholen von Fußgängerkolonnen ist nur in langsamer Fahrt gestattet.
  6. Besondere Vorsicht auf dem Trottoir:
    • Muss mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt werden, ist der Führer besonders vorsichtig und hat den Fußgängern den Vortritt zu lassen.

 

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