Verhalten gegenüber Fussgängern
Verhalten gegenüber Fußgängern
- Sichere Überquerung: Den Fußgängern ist das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen.
- Vorfahrtsregelung:
- Vor Fußgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fußgänger, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und sichtbar die Fahrbahn überqueren möchte, den Vortritt gewähren.
- Der Fahrer muss rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren und, wenn nötig, anhalten, um dieser Pflicht nachzukommen.
Verhalten an Verzweigungen und gegenüber Fußgängern
- Vortritt an Verzweigungen:
- Bei Verzweigungen mit Verkehrsregelung haben abbiegende Fahrzeugführer den Fußgängern beim Überschreiten der Querstraße den Vortritt zu gewähren.
- Dies gilt jedoch nicht, wenn die Fahrt durch einen grünen Pfeil freigegeben wird und kein gelbes Warnlicht blinkt.
- Fußgänger außerhalb von Fußgängerstreifen:
- Fußgänger müssen den Fahrzeugen den Vortritt lassen, es sei denn, sie befinden sich in Kolonnen.
- Auf Straßen ohne Fußgängerstreifen muss der Fahrzeugführer nötigenfalls anhalten, wenn Fußgänger warten, um die Fahrbahn zu überschreiten.
- Unbegleiteten Blinden ist stets der Vortritt zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weißen Stocks anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.
- Überholen von Schulbussen:
- Führer dürfen gekennzeichnete Schulbusse, die halten und die Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur langsam und besonders vorsichtig überholen; nötigenfalls muss angehalten werden.
- Rücksicht an Haltestellen:
- An den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist auf ein- und aussteigende Personen Rücksicht zu nehmen.
- Kreuzen und Überholen von Fußgängerkolonnen:
- Besondere Vorsicht auf dem Trottoir: