Tunnel
Verhalten in Tunneln
In Tunneln ist Folgendes untersagt:
- Rückwärtsfahren
- Wenden
- Überholen von mehrspurigen Motorfahrzeugen in einer Richtung, wenn nur ein Fahrstreifen vorhanden ist.
- Beleuchtung: Die Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern müssen die Abblendlichter einschalten, auch wenn der Tunnel beleuchtet ist.
- Halten im Tunnel: Fahrzeugführer dürfen in Tunneln nur in Notfällen halten. In diesem Fall ist der Motor unverzüglich abzustellen.
- Tunnel-Signal: Das Signal «Tunnel» kennzeichnet eine Strecke, die durch einen Tunnel verläuft. Hier gelten besondere Regeln für den Verkehr.
- Höhenbeschränkung: Das Signal «Höchsthöhe» schließt Fahrzeuge aus, deren Höhe mit der Ladung den angegebenen Wert überschreitet. Dieses Signal befindet sich vor:
- Unterführungen
- Tunneln
- Galerien
- Gedeckten Brücken
- In die Fahrbahn hineinragenden Bauwerken
Es wird aufgestellt, wenn Fahrzeuge von 4 m Höhe die Stelle nicht gefahrlos passieren können. Bei der letzten Umfahrungsmöglichkeit wird es als Vorsignal platziert.