Lernfahrten

Lernfahrten mit Motorwagen

  • Begleiter: Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.
  • Aufsichtspflicht: Der Begleiter sorgt dafür, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften einhält.
  • Platzierung: Der Begleiter muss neben dem Fahrer sitzen, außer auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder Parkieren. Er muss die Handbremse leicht erreichen können.
  • Mitführende Personen: Auf Motorrädern darf der Inhaber eines Lernfahrausweises keine Begleitperson mitführen, die keinen eigenen Führerausweis für Motorräder hat.
  • Kennzeichnung: Motorfahrzeuge, die von Lernfahrern gesteuert werden, müssen eine blaue Tafel mit einem weißen «L» auf der Rückseite tragen. Diese Tafel muss entfernt werden, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
  • Fahrverbot: Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Straßen erst befahren, wenn sie ausreichend ausgebildet sind. Autobahnen und Autostrassen dürfen erst befahren werden, wenn sie prüfungsreif sind.
  • Übungsbeschränkungen: Auf verkehrsreichen Straßen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt. In Wohngebieten sollten diese Übungen möglichst vermieden werden.
  • Strafrechtliche Verantwortung: Wer ohne Lernfahrausweis oder ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, oder wer als Begleiter nicht die Voraussetzungen erfüllt, wird mit Haft oder Geldstrafe bestraft. Der Begleiter ist für strafbare Handlungen verantwortlich, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Der Fahrschüler ist verantwortlich, wenn er eine Widerhandlung hätte vermeiden können.

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Regeln und Hinweise für Lernfahrten

  • Lernfahrten mit Begleitung: Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter durchgeführt werden, der mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.
  • Aufsicht: Der Begleiter sorgt dafür, dass die Fahrt sicher verläuft und alle Vorschriften eingehalten werden.
  • Begleiterposition: Der Begleiter muss neben dem Fahrer sitzen, um eingreifen zu können.
  • Strafrechtliche Verantwortung: Fahrschüler und Begleiter tragen gemeinsam die Verantwortung für Verstöße während der Lernfahrt.

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