Was bedeutet das Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) Signal?
Das Signal Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) (Nr. 2.09.1) beschreibt: Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Sattel- und Einachsanhänger.
Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) – Merksatz
Sattelanhänger und Einachsanhänger sind erlaubt!
Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) – Kategorie Vorschriftssignale
Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.
Warum Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) kennen?
Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.
Wo gilt das Signal Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger)?
Das Signal Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) (Nr. 2.09.1) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.