Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.09.1
Signal 2.09.1
Vorschriftssignale

Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger)

Signal 2.09.1 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Sattel- und Einachsanhänger.

⚡ Merke: Sattelanhänger und Einachsanhänger sind erlaubt!
Verbot Anhänger Sattelanhänger Vorschriftssignal

Was bedeutet das Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) Signal?

Das Signal Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) (Nr. 2.09.1) beschreibt: Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Sattel- und Einachsanhänger.

Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) – Merksatz

Sattelanhänger und Einachsanhänger sind erlaubt!

Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger)?

Das Signal Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) (Nr. 2.09.1) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel- und Einachsanhänger) (Nr. 2.09.1) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.09.1
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Sattel- und Einachsanhänger.
  • Merksatz: Sattelanhänger und Einachsanhänger sind erlaubt!

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