Tunnel – Hinweissignale Schweiz Signal 4.07
Signal 4.07

Tunnel

Signal 4.07 · SSV/SVG Schweiz · Hinweissignale

Zeigt den Beginn eines Tunnels. Abblendlicht einschalten – auch wenn der Tunnel beleuchtet ist! Im Tunnel: Spur halten, kein Überholen, kein Wenden.

⚡ Merke: Abblendlicht immer einschalten – auch im hell beleuchteten Tunnel!
Tunnel Abblendlicht Hinweissignal

Was bedeutet das Tunnel Signal?

Das Signal Tunnel (Nr. 4.07) beschreibt: Zeigt den Beginn eines Tunnels. Abblendlicht einschalten – auch wenn der Tunnel beleuchtet ist! Im Tunnel: Spur halten, kein Überholen, kein Wenden.

Tunnel – Merksatz

Abblendlicht immer einschalten – auch im hell beleuchteten Tunnel!

Tunnel – Kategorie Hinweissignale

Hinweissignale geben Informationen über Strassentypen, Einrichtungen und Verhaltensregeln.

Warum Tunnel kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Tunnel bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Tunnel?

Das Signal Tunnel (Nr. 4.07) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Hinweissignale.

Tunnel – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Tunnel (Nr. 4.07) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 4.07
  • Kategorie: Hinweissignale
  • Bedeutung: Zeigt den Beginn eines Tunnels. Abblendlicht einschalten – auch wenn der Tunnel beleuchtet ist! Im Tunnel: Spur halten, kein Überholen, kein Wenden.
  • Merksatz: Abblendlicht immer einschalten – auch im hell beleuchteten Tunnel!

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