Autobahn – Hinweissignale Schweiz Signal 4.01
Signal 4.01

Autobahn

Signal 4.01 · SSV/SVG Schweiz · Hinweissignale

Markiert den Beginn einer Autobahn. Nur für Motorfahrzeuge mit mind. 80 km/h. Regeln: Min. 80, Max. 120 km/h, Abblendlicht in Tunneln, Rettungsgasse bei Stau.

⚡ Merke: Verboten: Fussgänger, Fahrräder, Mofas, Fahrzeuge unter 80 km/h!
Autobahn 120 km/h Rettungsgasse Hinweissignal

Was bedeutet das Autobahn Signal?

Das Signal Autobahn (Nr. 4.01) beschreibt: Markiert den Beginn einer Autobahn. Nur für Motorfahrzeuge mit mind. 80 km/h. Regeln: Min. 80, Max. 120 km/h, Abblendlicht in Tunneln, Rettungsgasse bei Stau.

Autobahn – Merksatz

Verboten: Fussgänger, Fahrräder, Mofas, Fahrzeuge unter 80 km/h!

Autobahn – Kategorie Hinweissignale

Hinweissignale geben Informationen über Strassentypen, Einrichtungen und Verhaltensregeln.

Warum Autobahn kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Autobahn bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Autobahn?

Das Signal Autobahn (Nr. 4.01) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Hinweissignale.

Autobahn – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Autobahn (Nr. 4.01) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 4.01
  • Kategorie: Hinweissignale
  • Bedeutung: Markiert den Beginn einer Autobahn. Nur für Motorfahrzeuge mit mind. 80 km/h. Regeln: Min. 80, Max. 120 km/h, Abblendlicht in Tunneln, Rettungsgasse b
  • Merksatz: Verboten: Fussgänger, Fahrräder, Mofas, Fahrzeuge unter 80 km/h!

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