Parkieren gestattet – Hinweissignale Schweiz Signal 4.17
Signal 4.17

Parkieren gestattet

Signal 4.17 · SSV/SVG Schweiz · Hinweissignale

Zeigt an dass Parkieren erlaubt ist. Ohne Zusatztafel: zeitlich unbeschränkt. Mit Zusatztafel entsprechend eingeschränkt.

⚡ Merke: Zusatztafeln regeln allfällige Einschränkungen bei Zeit oder Gebühr.
Parkieren gestattet Parkplatz Hinweissignal

Was bedeutet das Parkieren gestattet Signal?

Das Signal Parkieren gestattet (Nr. 4.17) beschreibt: Zeigt an dass Parkieren erlaubt ist. Ohne Zusatztafel: zeitlich unbeschränkt. Mit Zusatztafel entsprechend eingeschränkt.

Parkieren gestattet – Merksatz

Zusatztafeln regeln allfällige Einschränkungen bei Zeit oder Gebühr.

Parkieren gestattet – Kategorie Hinweissignale

Hinweissignale geben Informationen über Strassentypen, Einrichtungen und Verhaltensregeln.

Warum Parkieren gestattet kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Parkieren gestattet bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Parkieren gestattet?

Das Signal Parkieren gestattet (Nr. 4.17) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Hinweissignale.

Parkieren gestattet – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Parkieren gestattet (Nr. 4.17) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 4.17
  • Kategorie: Hinweissignale
  • Bedeutung: Zeigt an dass Parkieren erlaubt ist. Ohne Zusatztafel: zeitlich unbeschränkt. Mit Zusatztafel entsprechend eingeschränkt.
  • Merksatz: Zusatztafeln regeln allfällige Einschränkungen bei Zeit oder Gebühr.

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