Ortsbeginn auf Nebenstrassen – Hinweissignale Schweiz Signal 4.29
Signal 4.29

Ortsbeginn auf Nebenstrassen

Signal 4.29 · SSV/SVG Schweiz · Hinweissignale

Zeigt den Beginn einer Ortschaft auf Nebenstrassen an. Gilt Tempo 50 km/h. Weisser Hintergrund (Hauptstrasse: roter Rand).

⚡ Merke: Auch auf Nebenstrassen: ab Ortschaftstafel sofort Tempo 50!
Ortsbeginn Nebenstrasse Hinweissignal

Was bedeutet das Ortsbeginn auf Nebenstrassen Signal?

Das Signal Ortsbeginn auf Nebenstrassen (Nr. 4.29) beschreibt: Zeigt den Beginn einer Ortschaft auf Nebenstrassen an. Gilt Tempo 50 km/h. Weisser Hintergrund (Hauptstrasse: roter Rand).

Ortsbeginn auf Nebenstrassen – Merksatz

Auch auf Nebenstrassen: ab Ortschaftstafel sofort Tempo 50!

Ortsbeginn auf Nebenstrassen – Kategorie Hinweissignale

Hinweissignale geben Informationen über Strassentypen, Einrichtungen und Verhaltensregeln.

Warum Ortsbeginn auf Nebenstrassen kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Ortsbeginn auf Nebenstrassen bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Ortsbeginn auf Nebenstrassen?

Das Signal Ortsbeginn auf Nebenstrassen (Nr. 4.29) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Hinweissignale.

Ortsbeginn auf Nebenstrassen – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Ortsbeginn auf Nebenstrassen (Nr. 4.29) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 4.29
  • Kategorie: Hinweissignale
  • Bedeutung: Zeigt den Beginn einer Ortschaft auf Nebenstrassen an. Gilt Tempo 50 km/h. Weisser Hintergrund (Hauptstrasse: roter Rand).
  • Merksatz: Auch auf Nebenstrassen: ab Ortschaftstafel sofort Tempo 50!

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