Velo- und E-Bike-Fahrende gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Als Autofahrer:in trägst du besondere Rücksichtspflicht.
Radweg und Radstreifen – der Unterschied
Radweg: baulich von der Fahrbahn getrennt. Autos dürfen ihn weder befahren noch zum Parkieren nutzen.
Radstreifen: mit gelber Linie auf der Fahrbahn markiert. Du darfst ihn nicht befahren oder zum Parkieren benützen. Ein Überfahren ist nur ausnahmsweise erlaubt (z. B. beim Abbiegen) – und nur, wenn du den Veloverkehr nicht gefährdest oder behinderst.
Überholen von Velos
Überhole nur mit ausreichendem seitlichem Abstand (Faustregel: rund 1,5 Meter). Reicht der Platz nicht, wartest du, bis sicheres Überholen möglich ist. Rechne damit, dass Velos schwanken oder Hindernissen ausweichen.
Abbiegen und Vortritt
Beim Rechtsabbiegen den Radstreifen und allfällige Velos rechts neben dir beachten – sie könnten geradeaus fahren.
Velos auf dem Radstreifen, die geradeaus fahren, haben gegenüber dem abbiegenden Auto Vortritt.
Achte beim Türöffnen («Dooring») und beim Einbiegen besonders auf herannahende Velos.
Gut zu wissen
Kinder bis 12 Jahre dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren, wenn weder Radweg noch Radstreifen vorhanden ist. Rechne daher auch dort mit Kindern, die auf die Fahrbahn wechseln können.
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