Strassenbahn
Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen
Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen
Näher als 10 m vor und nach Haltestelltafeln öffentlicher Verkehrsbetriebe ist das Halten nur erlaubt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht behindert werden.
Bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe ist jegliches Halten auf dem angrenzenden Trottoir untersagt
Die Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln ist gestattet, wenn keine Strassenbahn sich dort befindet oder herannaht; auf Fussgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen
Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,50 m neben der nächsten Schiene halten. Beim Warten hinter der stillstehenden Strassenbahn ist ein Abstand von wenigstens 2 m frei zu lassen
Müssen bei Haltestellen ohne Schutzinsel die Fahrgäste einer Bahn oder Strassenbahn auf die Verkehrsseite aussteigen, so haben die auf der gleichen Strassenhälfte verkehrenden Fahrzeuge zu halten, bis die Fahrgäste die Fahrbahn freigegeben haben.
Die haltende Strassenbahn darf nur in langsamer Fahrt gekreuzt und überholt werden. Sie wird, wo eine Schutzinsel vorhanden ist, rechts überholt, sonst nur links
Das Signal «Überholen verboten» untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.
An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbei gefahren werden
Die Strassenbahn, die nicht am Strassenrand fährt, darf links nur überholt werden, wo keine
Strasse einmündet und wenn jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist
Die fahrende Strassenbahn wird rechts überholt. Wenn dies nicht möglich ist, darf sie links überholt werden
Fährt die Strassenbahn links, so muss der in der gleichen Richtung fahrende Fahrzeugführer genügend Raum lassen, damit der Gegenverkehr links ausweichen kann
Der Fahrzeugführer hat nötigenfalls nach links auszuweichen, wenn ihm am rechten Strassenrand eine Strassenbahn entgegenkommt
Fährt die Strassenbahn auf der Nebenstrasse, so hat sie den Fahrzeugen auf der Hauptstrasse den Vortritt zu gewähren
Das Signal «Strassenbahn» warnt vor Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit
Strassenbahnen innerorts.
Ausserorts werden Kreuzungen mit Strassenbahnen als Bahnübergänge signalisiert