Vortritt
Vortrittsregeln
- Vortritt gewähren: Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den vortrittsberechtigten Fahrzeugen nicht in ihrer Fahrt behindern.
- Geschwindigkeit anpassen: Der Fahrzeugführer muss seine Geschwindigkeit frühzeitig mäßigen.
- Halten bei Wartepflicht: Wenn er warten muss, ist er verpflichtet, vor Beginn der Verzweigung anzuhalten.
Vortrittsregeln und Signale
- Stoppsignal: Das Signal „Stop“ verpflichtet den Fahrzeugführer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Straße, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Dieses Signal gilt an Verzweigungen nur, wenn der Verkehr nicht durch Lichtsignale geregelt wird.
- Zusatztafel „Richtung der Hauptstraße“: Diese Tafel zeigt den Verlauf einer sich ändernden Hauptstraße an. In Verbindung mit den Signalen „Stop“ und „Kein Vortritt“ informiert sie den Fahrer, dass er den Fahrzeugen auf der Hauptstraße den Vortritt lassen muss. Der breite Strich symbolisiert die Hauptstraße.
- Rechtsvortritt: Auf Nebenstraßen gilt Rechtsvortritt.
- Ortschaftstafeln:
- Hauptstraßen:
- „Ortsbeginn auf Hauptstraßen“ (weiße Schrift auf blauem Grund) zeigt den Beginn einer Hauptstraße innerorts an.
- „Ortsende auf Hauptstraßen“ (weiße Schrift auf blauem Grund) zeigt das Ende einer Hauptstraße außerorts an.
- Nebenstraßen:
- „Ortsbeginn auf Nebenstraßen“ (schwarze Schrift auf weißem Grund) zeigt den Beginn einer Nebenstraße innerorts an.
- „Ortsende auf Nebenstraßen“ (schwarze Schrift auf weißem Grund) zeigt das Ende einer Nebenstraße außerorts an.
- Hauptstraßen:
- Rechte der Straßenbahn: Die Straßenbahn hat auf ihrem Gleis Vortritt. Wenn die Straßenbahn auf der Nebenstraße fährt, muss sie den Fahrzeugen auf der Hauptstraße den Vortritt gewähren.
- Vortritt auf Autobahnen und Autostraßen: Benutzer der Autobahnen und Autostraßen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken.
- Radfahrer: Außerhalb von Verzweigungen müssen andere Fahrzeugführer beim Überqueren von Radwegen den Radfahrern den Vortritt lassen. Wenn ein Radweg nicht mehr als 2 m von der Fahrbahn entfernt verläuft, gelten die gleichen Vortrittsregeln wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn. Motorfahrzeugführer müssen Radfahrern beim Abbiegen den Vortritt gewähren.
Vortrittsregeln an Kreisverkehr und Verzweigungen
- Einfahrt in den Kreisverkehr: Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehr muss der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit mässigen und den von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.
- Signal „Kein Vortritt“: Dieses Signal verpflichtet den Fahrer, den Fahrzeugen auf der Straße, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Es gilt an Verzweigungen nur, wenn der Verkehr nicht durch Lichtsignale geregelt wird.
- Signal „Verzweigung mit Rechtsvortritt“: Dieses Signal kündigt auf Nebenstraßen eine Verzweigung an, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt. Es wird aufgestellt, wenn der Fahrer die von rechts einmündende Straße nicht rechtzeitig erkennen kann oder nach mehreren Verzweigungen ohne Vortritt eine solche folgt.
- Rücksichtnahme: Der Vortrittsberechtigte muss auf Straßenbenutzer Rücksicht nehmen, die die Verzweigungen erreichten, bevor sie ihn erblicken konnten.
- Rechtsvortritt: Auf Verzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstraßen haben ebenfalls den Vortritt, selbst wenn sie von links kommen.
- Signalregelung: Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei.
- Linksabbiegen: Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen.
- Einfügen in den Verkehr: Der Fahrer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren möchte, darf andere Straßenbenutzer nicht behindern; diese haben den Vortritt.
- Parallele Kolonnen: Dem vortrittsberechtigten Verkehr in parallelen Kolonnen ist auch dann der Vortritt zu lassen, wenn die nähere Kolonne stillsteht.
- Motorlose Fahrzeuge: Führer motorloser Fahrzeuge, Radfahrer, Reiter sowie Führer von Pferden und anderen größeren Tieren sind den Motorfahrzeugführern beim Vortritt gleichgestellt.
- Ungeklärte Situationen: In nicht geregelten Fällen, z.B. bei gleichzeitig eintreffenden Fahrzeugen aus allen Richtungen, haben die Fahrer besonders vorsichtig zu fahren und sich über den Vortritt zu verständigen.
- Änderung der Hauptstraße: Ändert die Hauptstraße die Richtung und münden gleichzeitig Nebenstraßen ein, hat der Fahrer, der aus der Hauptstraße in eine Nebenstraße fährt, nur dem Gegenverkehr auf der Hauptstraße den Vortritt zu lassen.
Rechtsvortritt an Einmündungen
- Wenn zwei oder mehr Straßen mit dem Signal „Stop“ oder „Kein Vortritt“ an einer Straße mit Vortrittsrecht münden, müssen die Benutzer der einmündenden Straßen untereinander den Rechtsvortritt beachten.
Vortrittsregeln an Einmündungen und Straßen
- Einmündungen: Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen oder Tankstellen auf eine Haupt- oder Nebenstraße fährt, muss den Benutzern dieser Straßen den Vortritt gewähren. Ist die Stelle unübersichtlich, muss der Fahrzeugführer anhalten und gegebenenfalls eine Hilfsperson hinzuziehen, um das Fahrmanöver zu überwachen.
- Signal „Hauptstraße“: Dieses Signal kennzeichnet Straßen mit Vortritt. Es zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt aufgehoben ist. Auf solchen Straßen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstraßen.
- Signal „Ende der Hauptstraße“: Dieses Signal zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen erneut der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.
- Signal „Verzweigung mit Straße ohne Vortritt“: Dieses Signal informiert den Führer auf Nebenstraßen, dass er bei der nächsten Verzweigung vortrittsberechtigt ist.
- Verhalten beim Einfügen: Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren möchte, darf andere Straßenbenutzer nicht behindern; diese haben den Vortritt.