Vermeiden von Belästigungen
Verhalten des Fahrzeugführers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern
- Der Fahrzeugführer muss jede vermeidbare Belästigung von Straßenbenutzern und Anwohnern unterlassen. Dazu zählen:
- Lärm
- Staub
- Rauch
- Geruch
- Es ist außerdem wichtig, das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.
Verhaltensregeln zur Lärmminderung und Rücksichtnahme
- Vermeidung von Lärm: Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, besonders in Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Folgendes ist untersagt:
- Andauerndes und unsachgemäßes Benutzen des Anlassers
- Unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehenden Fahrzeugen
- Hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen
- Zu schnelles Beschleunigen, besonders beim Anfahren
- Fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften
- Zu schnelles Fahren, insbesondere mit metallbereiften Fahrzeugen oder beim Mitführen von unbefestigten Ladungen
- Unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen
- Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferdeckeln
- Störungen durch Radios oder andere Tonwiedergabegeräte im Fahrzeug
- Maßnahmen der Polizei:
- Die Polizei kann Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, von der Weiterfahrt abhalten.
- Bei Bedarf kann der Fahrzeugausweis abgenommen und das Fahrzeug sichergestellt werden.
- Umweltfreundliche Nutzung:
- Rücksichtnahme auf Straßenbenutzer:
- Auf staubigen, schmutzigen oder nassen Straßen, besonders bei Schneeschmelze, ist so zu fahren, dass Straßenbenutzer und Anwohner nicht belästigt werden.
- Besondere Rücksichtnahme:
- Das Signal „Spital“ zeigt an, dass sich in der Nähe ein Spital oder Pflegeheim befindet. Der Fahrzeugführer muss in solchen Bereichen besonders rücksichtsvoll fahren.