Vermeiden von Belästigungen

Verhalten des Fahrzeugführers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern

  • Der Fahrzeugführer muss jede vermeidbare Belästigung von Straßenbenutzern und Anwohnern unterlassen. Dazu zählen:
    • Lärm
    • Staub
    • Rauch
    • Geruch
  • Es ist außerdem wichtig, das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.

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Verhaltensregeln zur Lärmminderung und Rücksichtnahme

  • Vermeidung von Lärm: Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, besonders in Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Folgendes ist untersagt:
    • Andauerndes und unsachgemäßes Benutzen des Anlassers
    • Unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehenden Fahrzeugen
    • Hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen
    • Zu schnelles Beschleunigen, besonders beim Anfahren
    • Fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften
    • Zu schnelles Fahren, insbesondere mit metallbereiften Fahrzeugen oder beim Mitführen von unbefestigten Ladungen
    • Unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen
    • Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferdeckeln
    • Störungen durch Radios oder andere Tonwiedergabegeräte im Fahrzeug
  • Maßnahmen der Polizei:
    • Die Polizei kann Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, von der Weiterfahrt abhalten.
    • Bei Bedarf kann der Fahrzeugausweis abgenommen und das Fahrzeug sichergestellt werden.
  • Umweltfreundliche Nutzung:
    • Motorfahrzeuge sind so zu unterhalten, dass sie keinen vermeidbaren Rauch entwickeln.
    • Der Motor sollte auch bei kürzeren Halten abgestellt werden, sofern das Wegfahren dadurch nicht verzögert wird.
  • Rücksichtnahme auf Straßenbenutzer:
    • Auf staubigen, schmutzigen oder nassen Straßen, besonders bei Schneeschmelze, ist so zu fahren, dass Straßenbenutzer und Anwohner nicht belästigt werden.
  • Besondere Rücksichtnahme:
    • Das Signal „Spital“ zeigt an, dass sich in der Nähe ein Spital oder Pflegeheim befindet. Der Fahrzeugführer muss in solchen Bereichen besonders rücksichtsvoll fahren.

 

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