Überholen

Generelle Überholregeln

  1. Überholrichtung: Es ist links zu überholen.
  2. Signale im Zusammenhang mit Überholen:
    • Signal «Überholen verboten»: Dieses Signal untersagt den Führern von Motorfahrzeugen das Überholen von mehrspurig fahrenden Motorfahrzeugen und Straßenbahnen.
    • Signal «Überholen für Lastwagen verboten»: Dieses Signal verbietet Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis über 3,5 t liegt, das Überholen von mehrspurig fahrenden Motorfahrzeugen und Straßenbahnen. Ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
  3. Ausnahmen von Überholverboten: Trotz der Überholverbots-Signale dürfen die Führer, sofern es gefahrlos möglich ist, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (z.B. Motoreinachser, Motorhandwagen, Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge). An fahrenden Straßenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.
  4. Aufhebung von Überholverboten: Die signalisierten Überholverbote werden mit den Signalen «Ende des Überholverbotes» und «Ende des Überholverbotes für Lastwagen» aufgehoben.

Richtiges Überholen

  1. Sichere Überholposition: Schließen Sie nicht zu nah auf das voranfahrende Fahrzeug auf. Dadurch verbessern Sie Ihre Sicht und die Möglichkeit zu beschleunigen.
  2. Überholstrecke prüfen: Beobachten Sie zuerst, ob die benötigte Überholstrecke frei ist und ob der Gegenverkehr ein gefahrloses Überholen erlaubt.
  3. Spiegelcheck: Schauen Sie in die Spiegel! Überholen Sie nicht, wenn ein anderes Fahrzeug von hinten zum Überholen ansetzt.
  4. Seitenblick: Wenn alles in Ordnung ist, geben Sie das Überholen mit dem Blinker an und schwenken Sie vorsichtig aus. Denken Sie daran: Überholen ist immer ein Risiko!
  5. Vorbereitung auf Überholmanöver: Überholen Sie nicht, wenn Sie kurz danach anhalten oder abbiegen müssen.

Fahren in Kolonnen und Überholen

  • Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an anderen Fahrzeugen gestattet, solange diese nicht halten, um Fußgängern den Vortritt zu lassen. Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

Überholen an der Straßenbahn

  • Fahrende Straßenbahn: Diese wird rechts überholt. Ist dies nicht möglich, darf sie links überholt werden.
  • Haltende Straßenbahn: Diese darf nur in langsamer Fahrt überholt werden. Wo eine Schutzinsel vorhanden ist, wird sie rechts überholt, andernfalls nur links.

Überholen an Schulbussen

  • Bei Schulbussen, die halten und deren Warnblinklichter eingeschaltet sind, dürfen die Führer nur langsam und besonders vorsichtig überholen. Nötigenfalls müssen sie anhalten.

Überholweg

  • Viele gefährliche Situationen entstehen durch eine falsche Einschätzung des Überholweges, insbesondere die Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeuge ist schwierig zu beurteilen.
  • Geschwindigkeitsdifferenz: Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem überholenden und dem überholten Fahrzeug sollte mindestens 20 km/h betragen.

Einspurstrecken und Überholen

  • Das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen ist auf Einspurstrecken untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen mit den gleichen Fahrzielen.

Vorbeifahren an Hindernissen

  • Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird.

Rücksicht beim Überholen

  • Wer überholt, muss auf die übrigen Straßenbenutzer, insbesondere auf die, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.

Überholen in unübersichtlichen Situationen

  • In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden. Überholen an Straßenverzweigungen ist nur erlaubt, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.

Abbiegende Fahrzeuge überholen

  • Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fußgängerüberweg anhält, um Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen. An Fahrzeugen, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, darf man nur rechts vorbeifahren.

Überholende Fahrzeuge nicht behindern

  • Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Straße zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Vorsicht beim Überholen

  • Der Fahrzeugführer, der überholen will, muss vorsichtig ausschwenken und darf nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern. Er darf nicht überholen, wenn sich vor dem voranfahrenden Fahrzeug Hindernisse befinden, wie Baustellen oder Fußgänger, die die Straße überqueren.
  • Nach dem Überholen hat der Fahrzeugführer wieder einzubiegen, sobald für den überholten Straßenbenutzer keine Gefahr mehr besteht.

Schwere Motorfahrzeuge

  • Die Führer schwerer Motorwagen haben außerorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern, indem sie ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von mindestens 100 m wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten. Dies gilt auch für andere Motorfahrzeuge, wenn sie langsam fahren.

Überholende Fahrzeuge überholen

  • Der Fahrzeugführer darf kein Fahrzeug überholen, das ein anderes Fahrzeug überholt, außer wenn eines der überholten Fahrzeuge ein Motorrad oder Fahrrad ist und die Straße breit und übersichtlich ist oder wenn er sich auf einer richtungsgetrennten Straße mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung befindet.

Sicherheitslinie darf nicht überfahren werden

  • Wenn die Benutzer der eigenen Fahrbahnhälfte nicht behindert werden, darf rechts von Sicherheitslinien auch in Kurven und vor Kuppen überholt werden (z. B. Mofa oder Radfahrer).

An Bahnübergängen überholen


Im Bereich von Verzweigungen

  • Im Bereich von Straßenverzweigungen, wo der Fahrzeugführer die einmündenden Straßen nicht überblicken kann, darf er nur überholen, wenn er sich auf einer Straße mit Vortrittsrecht befindet oder der Verkehr durch Polizei oder Lichtsignale geregelt wird.

Überholen muss angezeigt werden

 

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