Rechtsfahren
Fahrverhalten auf der Straße
Rechtsfahrgebot
- Der Fahrzeugführer muss auf der rechten Fahrbahnseite fahren.
- In folgenden Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden:
- Auf gewölbten oder schwer zu befahrenden Straßen.
- In Linkskurven, sofern die Strecke übersichtlich ist und der Gegenverkehr sowie nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Nutzung von Fahrstreifen
- Wenn mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen nutzen:
- Motorfahrzeuge müssen links fahren.
- Radfahrer müssen rechts fahren.
- Auf Fahrstreifen, die das Linksabbiegen gestatten, dürfen Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.
Rechtsüberholen und Kolonnenfahren
- Rechts vorbeifahren ist erlaubt:
- Beim Fahren in parallelen Kolonnen.
- Innerorts auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung, sofern die Fahrzeuge nicht halten, um Fußgängern den Vortritt zu lassen.
- Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.
Fahren in parallelen Kolonnen
- Bei dichtem Verkehr ist das Fahren in parallelen Kolonnen gestattet, wenn die rechte Fahrbahnhälfte genügend Raum bietet.
- Langsame Fahrzeuge sollen in der äußersten Kolonne rechts fahren.
Nutzung von Fahrstreifen
- Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äußerste rechte Streifen zu benutzen, außer beim:
- Auf Straßen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren.
Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln
- Die Durchfahrt zwischen Haltestelleninseln ist erlaubt, wenn keine Straßenbahn sich dort befindet oder herannaht.
- Besonderer Rücksicht auf Fußgänger ist zu nehmen.
Fahren an Verkehrsinseln und Hindernissen
- Bei Verkehrsinseln und Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn ist rechts vorbeizufahren.
- Linksabbieger dürfen an Inseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren.
Abstand zum Fahrbahnrand
- Der Fahrzeugführer muss einen ausreichenden Abstand zum rechten Fahrbahnrand einhalten, insbesondere bei:
- Schneller Fahrt.
- Nachtfahrten.
- Kurvenfahrten.
Verlassen des Fahrstreifens
- Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.