Rechtsfahren

Fahrverhalten auf der Straße

Rechtsfahrgebot

  • Der Fahrzeugführer muss auf der rechten Fahrbahnseite fahren.
  • In folgenden Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden:
    • Auf gewölbten oder schwer zu befahrenden Straßen.
    • In Linkskurven, sofern die Strecke übersichtlich ist und der Gegenverkehr sowie nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert werden.

Nutzung von Fahrstreifen

  • Wenn mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen nutzen:
    • Motorfahrzeuge müssen links fahren.
    • Radfahrer müssen rechts fahren.
  • Auf Fahrstreifen, die das Linksabbiegen gestatten, dürfen Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.

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Rechtsüberholen und Kolonnenfahren

  • Rechts vorbeifahren ist erlaubt:
    • Beim Fahren in parallelen Kolonnen.
    • Innerorts auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung, sofern die Fahrzeuge nicht halten, um Fußgängern den Vortritt zu lassen.
  • Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

Fahren in parallelen Kolonnen

  • Bei dichtem Verkehr ist das Fahren in parallelen Kolonnen gestattet, wenn die rechte Fahrbahnhälfte genügend Raum bietet.
  • Langsame Fahrzeuge sollen in der äußersten Kolonne rechts fahren.

Nutzung von Fahrstreifen

  • Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äußerste rechte Streifen zu benutzen, außer beim:
  • Auf Straßen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren.

Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln

  • Die Durchfahrt zwischen Haltestelleninseln ist erlaubt, wenn keine Straßenbahn sich dort befindet oder herannaht.
  • Besonderer Rücksicht auf Fußgänger ist zu nehmen.

Fahren an Verkehrsinseln und Hindernissen

  • Bei Verkehrsinseln und Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn ist rechts vorbeizufahren.
  • Linksabbieger dürfen an Inseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren.

Abstand zum Fahrbahnrand

  • Der Fahrzeugführer muss einen ausreichenden Abstand zum rechten Fahrbahnrand einhalten, insbesondere bei:
    • Schneller Fahrt.
    • Nachtfahrten.
    • Kurvenfahrten.

Verlassen des Fahrstreifens

  • Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.

 

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