Radfahrer, Radwege und Radstreifen

Nutzung von Radstreifen

  • Fahrzeuge auf Radstreifen:
    • Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf Radstreifen fahren, die durch eine unterbrochene Linie abgegrenzt sind, solange sie den Fahrradverkehr nicht behindern.

Ausgeweitete Radstreifen

  • Definition:
    • Ausgeweitete Radstreifen sind Radstreifen mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, die in besonderen Fällen vor Lichtsignalen markiert werden.
  • Nutzung bei rotem Licht:
    • Im ausgeweiteten Bereich, der mit dem Symbol eines Fahrrades gekennzeichnet ist, dürfen Radfahrer bei rotem Licht nebeneinander aufstellen.
  • Fahren bei grünem Licht:
    • Sobald das Licht grün wird, dürfen die Radfahrer die Verzweigung befahren.

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Fahrverbote

  • Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder:
    • Das Fahren mit Fahrrädern und Motorfahrrädern ist untersagt.
  • Verbot für Motorfahrräder:
    • Das Fahren mit Motorfahrrädern bei laufendem Motor ist untersagt.

Fahrzeugführung

  • Hände am Lenker:
    • Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen. Radfahrer dürfen außerdem die Pedale nicht loslassen.

Mitnahme von Kindern

  • Kindersitz:
    • Radfahrer ab 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind in einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen und den Radfahrer nicht behindern.
  • Sitzplatz:
    • Kinder dürfen ein Fahrrad nur nutzen, wenn sie die Pedale sitzend treten können.

Gegenstände und Sicherheit

  • Mitgeführte Gegenstände:
    • Motorradfahrer und Radfahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, die die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens 1 m breit sein.

Verhalten im Verkehr

  • Vorbeifahren an Fahrzeugkolonnen:
    • Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend Platz vorhanden ist. Slalomfahren ist untersagt, und die Kolonne darf nicht behindert werden.
  • Nebeneinanderfahren:
    • Radfahrer und Motorfahrradfahrer dürfen nicht neben anderen Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Nebeneinanderfahren zu zweit ist jedoch erlaubt:
    • In einem geschlossenen Verband von mehr als zehn Fahrzeugen.
    • Bei dichtem Fahrrad- oder Motorfahrradverkehr.
    • Auf Radwegen und signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstraßen.

Vortrittsrecht

  • Einfahren auf Haupt- oder Nebenstraßen:
    • Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen usw. oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstraße fährt, muss den Benutzern dieser Straßen den Vortritt gewähren.

Vortritt hofausfahrt

Regelungen für Radwege

Abgrenzung von Radstreifen

  • Radstreifen:
    • Diese werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene, gelbe Linie abgegrenzt.
    • Eine ununterbrochene Linie darf nicht überfahren oder überquert werden.

Vortrittsrecht

  • Vortritt bei Einfahrten:
    • Außerhalb von Verzweigungen müssen andere Fahrzeugführer beim Überqueren von Radwegen den Radfahrern den Vortritt lassen.
  • Radwege in der Nähe von Fahrbahnen:
    • Verläuft ein Radweg nicht mehr als 2 m neben einer Fahrbahn für Motorfahrzeuge, gelten die gleichen Vortrittsregeln für Radfahrer wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn.
    • Motorfahrzeugführer müssen beim Abbiegen den Radfahrern den Vortritt gewähren.
  • Radfahrer beim Verlassen des Radwegs:
    • Radfahrer haben den Vortritt zu gewähren, wenn sie aus einem Radweg auf die anliegende Fahrbahn fahren oder beim Überholen den Radstreifen verlassen.

Zulassungen und Nutzung

  • Fahrräder mit Anhängern:
    • Diese sind auf Radwegen nur erlaubt, wenn sie den übrigen Fahrradverkehr nicht behindern.
  • Nutzung durch Fußgänger:
    • Fußgänger und Personen mit Mobilitätshilfen dürfen Radwege nutzen, wenn Trottoir und Fußweg fehlen.
  • Trottoir und Radweg:
    • Das Trottoir ist den Fußgängern und der Radweg den Radfahrern vorbehalten.

Verhaltensregeln für Radfahrer

  • Benutzung von Radwegen:
    • Radfahrer müssen die Radwege und Radstreifen nutzen.
  • Ziehen lassen:
    • Radfahrer dürfen sich nicht durch Fahrzeuge oder Tiere ziehen lassen.

Signale

  • Signal „Radweg“:
    • Dieses Signal verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu nutzen.
  • Signal „Ende des Radweges“:
    • Dieses Signal kann dort aufgestellt werden, wo der Radweg endet.

Nebeneinanderfahren

  • Regeln für Motorräder und Fahrräder:
    • Führer von Motorrädern dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren.
    • Radfahrer und Motorfahrradfahrer dürfen nicht neben Motorrädern fahren.

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