Kreisverkehrsplätze
Einfahrt in den Kreisverkehr
- Geschwindigkeit mäßigen: Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren.
- Vorfahrt gewähren: Den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen ist der Vortritt zu lassen.
Verhalten im Kreisverkehr
- Richtungsanzeige: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und während der Fahrt im Kreis ist es nicht notwendig, die Richtung anzuzeigen. Das Verlassen des Kreises muss jedoch angezeigt werden.
- Ausnahme für Radfahrer: In Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifen-Unterteilung dürfen Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.
- Signal «Kreisverkehrsplatz»: Dieses Signal zeigt an, in welcher Richtung der Verkehr im Kreis fahren muss.
- Richtungsdarstellung: Die Richtung der Straße wird durch Striche angezeigt, die dem Verlauf der Fahrbahnen nach der Verzweigung entsprechen. Vor Kreisverkehrsplätzen kann der «Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz» verwendet werden.
Richtiges Verhalten im Kreisel
- Vortritt: Fahrzeuge im Kreisel haben immer den Vortritt gegenüber einfahrenden Fahrzeugen von rechts. Vor der Einfahrt muss der Fahrzeuglenker die Geschwindigkeit verringern und sicherstellen, dass kein vortrittsberechtigtes Fahrzeug nähert.
- Blinker: Der Blinker muss beim Einfahren nicht gesetzt werden. Vor dem Verlassen des Kreisels ist jedoch der Blinker nach rechts zu betätigen. Dies darf nicht zu früh geschehen, um einfahrende Fahrzeuglenker nicht zu irritieren.
- Zweiradfahrer: Zweiradfahrer sind im Kreisel besonders zu beachten. Überholen sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
- Fahrstreifenwechsel: Bei Fahrstreifenwechseln im Kreisel ist dies durch Zeichengebung anzuzeigen.
- Fussgänger: Bei der Einfahrt und insbesondere bei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu achten. Fussgängern auf Fussgängerstreifen ist der Vortritt zu gewähren.