Höchstgeschwindigkeit
Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge
- 100 km/h: für schwere Motorwagen und Anhängerzüge (auch Personenwagen mit Anhänger).
- 60 km/h: für gewerbliche Traktoren.
- 40 km/h: beim Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde höhere Geschwindigkeiten erlauben, insbesondere für feste Abschleppvorrichtungen, die die Lenkung des geschleppten Fahrzeugs gewährleisten.
- 30 km/h: beim Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern, die nicht immatrikuliert sind, sowie bei immatrikulierten landwirtschaftlichen Anhängern, sofern deren Fahrzeugausweis keine höhere Geschwindigkeit zulässt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen.
Fahrverhalten und Geschwindigkeitsregelungen
- Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren: Der Fahrer muss so fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.
- Kinder im Straßenbereich: Die Geschwindigkeit muss gesenkt und gegebenenfalls angehalten werden, wenn Kinder im Straßenbereich nicht auf den Verkehr achten.
- Schwierige Straßenverhältnisse: Bei verschneiten, vereisten, mit nassem Laub oder Splitt bedeckten Straßen sowie frisch geteerter Fahrbahn ist langsam zu fahren, besonders bei Anhängern.
- Glatteisgefahr: Auf Brücken und in schattigen Bereichen besteht bereits ab etwa +3°C Glatteisgefahr.
- Regenbeginn: Bei Regenbeginn kann die Fahrbahn besonders glitschig sein, da sich Staub und Regen vermischen.
- Aquaplaning: Auf nasser Fahrbahn besteht die Gefahr des Aquaplaning. Die Räder „schwimmen“ auf dem Wasser, was zu einer hohen Schleudergefahr führt.
- Halt innerhalb der Sichtweite: Der Fahrer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Bei schwierigen Überquerungen muss er in der Lage sein, innerhalb der halben Sichtweite anzuhalten.
- Anpassung der Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, z.B. den Fahrzeug- und Ladungseigenschaften sowie den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Bei unübersichtlichen Stellen, nicht frei überblickbaren Kreuzungen oder Bahnübergängen ist langsam zu fahren und gegebenenfalls anzuhalten.
- Höchstgeschwindigkeiten: Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten haben Vorrang vor den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten.
- Rückwärtsfahren: Beim Rückwärtsfahren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h (Schritttempo) einzuhalten. Auf signalisierten Wohnstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten:
- 50 km/h in Ortschaften
- 80 km/h außerhalb von Ortschaften (außer auf Autobahnen)
- 100 km/h auf Autostraßen
- 120 km/h auf Autobahnen
- Überschreitung von Geschwindigkeiten: Die genannten Höchstgeschwindigkeiten dürfen nicht überschritten werden, auch nicht wenn eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.
- Langsame Fahrt: Der Fahrer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er den Verkehrsfluss behindert. Andernfalls könnte dies riskante Überholmanöver anderer Verkehrsteilnehmer provozieren