Höchstgeschwindigkeit

Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge

  • 100 km/h: für schwere Motorwagen und Anhängerzüge (auch Personenwagen mit Anhänger).
  • 60 km/h: für gewerbliche Traktoren.
  • 40 km/h: beim Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde höhere Geschwindigkeiten erlauben, insbesondere für feste Abschleppvorrichtungen, die die Lenkung des geschleppten Fahrzeugs gewährleisten.
  • 30 km/h: beim Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern, die nicht immatrikuliert sind, sowie bei immatrikulierten landwirtschaftlichen Anhängern, sofern deren Fahrzeugausweis keine höhere Geschwindigkeit zulässt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen.

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Fahrverhalten und Geschwindigkeitsregelungen

  • Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren: Der Fahrer muss so fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.
  • Kinder im Straßenbereich: Die Geschwindigkeit muss gesenkt und gegebenenfalls angehalten werden, wenn Kinder im Straßenbereich nicht auf den Verkehr achten.
  • Schwierige Straßenverhältnisse: Bei verschneiten, vereisten, mit nassem Laub oder Splitt bedeckten Straßen sowie frisch geteerter Fahrbahn ist langsam zu fahren, besonders bei Anhängern.
  • Glatteisgefahr: Auf Brücken und in schattigen Bereichen besteht bereits ab etwa +3°C Glatteisgefahr.
  • Regenbeginn: Bei Regenbeginn kann die Fahrbahn besonders glitschig sein, da sich Staub und Regen vermischen.
  • Aquaplaning: Auf nasser Fahrbahn besteht die Gefahr des Aquaplaning. Die Räder „schwimmen“ auf dem Wasser, was zu einer hohen Schleudergefahr führt.
  • Halt innerhalb der Sichtweite: Der Fahrer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann. Bei schwierigen Überquerungen muss er in der Lage sein, innerhalb der halben Sichtweite anzuhalten.
  • Anpassung der Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, z.B. den Fahrzeug- und Ladungseigenschaften sowie den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Bei unübersichtlichen Stellen, nicht frei überblickbaren Kreuzungen oder Bahnübergängen ist langsam zu fahren und gegebenenfalls anzuhalten.
  • Höchstgeschwindigkeiten: Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten haben Vorrang vor den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten.
  • Rückwärtsfahren: Beim Rückwärtsfahren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h (Schritttempo) einzuhalten. Auf signalisierten Wohnstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten:
    • 50 km/h in Ortschaften
    • 80 km/h außerhalb von Ortschaften (außer auf Autobahnen)
    • 100 km/h auf Autostraßen
    • 120 km/h auf Autobahnen
  • Überschreitung von Geschwindigkeiten: Die genannten Höchstgeschwindigkeiten dürfen nicht überschritten werden, auch nicht wenn eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.
  • Langsame Fahrt: Der Fahrer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er den Verkehrsfluss behindert. Andernfalls könnte dies riskante Überholmanöver anderer Verkehrsteilnehmer provozieren

 

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