Zollhaltestelle – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.51
Signal 2.51
Vorschriftssignale

Zollhaltestelle

Signal 2.51 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verpflichtet zum Anhalten an der Zollstelle. Ohne Haltegebot wäre die Weiterfahrt ohne Kontrolle möglich. Gilt auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

⚡ Merke: Immer anhalten – auch wenn kein Beamter sichtbar ist!
Zoll Zollhaltestelle Grenze Vorschriftssignal

Was bedeutet das Zollhaltestelle Signal?

Das Signal Zollhaltestelle (Nr. 2.51) beschreibt: Verpflichtet zum Anhalten an der Zollstelle. Ohne Haltegebot wäre die Weiterfahrt ohne Kontrolle möglich. Gilt auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

Zollhaltestelle – Merksatz

Immer anhalten – auch wenn kein Beamter sichtbar ist!

Zollhaltestelle – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Zollhaltestelle kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Zollhaltestelle bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Zollhaltestelle?

Das Signal Zollhaltestelle (Nr. 2.51) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Zollhaltestelle – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Zollhaltestelle (Nr. 2.51) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.51
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verpflichtet zum Anhalten an der Zollstelle. Ohne Haltegebot wäre die Weiterfahrt ohne Kontrolle möglich. Gilt auch ausserhalb der Öffnungszeiten.
  • Merksatz: Immer anhalten – auch wenn kein Beamter sichtbar ist!

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