Verbot für Tiere – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.12
Signal 2.12
Vorschriftssignale

Verbot für Tiere

Signal 2.12 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet den Durchgang oder die Durchfahrt mit Tieren. Gilt für Reiter und Treiber.

⚡ Merke: Gilt für Reiter, Treiber und alle Tiere auf der Strasse!
Verbot Tiere Tiere verboten Vorschriftssignal

Was bedeutet das Verbot für Tiere Signal?

Das Signal Verbot für Tiere (Nr. 2.12) beschreibt: Verbietet den Durchgang oder die Durchfahrt mit Tieren. Gilt für Reiter und Treiber.

Verbot für Tiere – Merksatz

Gilt für Reiter, Treiber und alle Tiere auf der Strasse!

Verbot für Tiere – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für Tiere kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Tiere bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für Tiere?

Das Signal Verbot für Tiere (Nr. 2.12) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für Tiere – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für Tiere (Nr. 2.12) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.12
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet den Durchgang oder die Durchfahrt mit Tieren. Gilt für Reiter und Treiber.
  • Merksatz: Gilt für Reiter, Treiber und alle Tiere auf der Strasse!

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