Verbot für Motorwagen und Motorräder – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.13
Signal 2.13
Vorschriftssignale

Verbot für Motorwagen und Motorräder

Signal 2.13 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet Motorwagen und Motorräder. Fahrräder und Fussgänger sind erlaubt.

⚡ Merke: Kombination von 2.03 und 2.04!
Verbot Motorfahrzeuge Vorschriftssignal

Was bedeutet das Verbot für Motorwagen und Motorräder Signal?

Das Signal Verbot für Motorwagen und Motorräder (Nr. 2.13) beschreibt: Verbietet Motorwagen und Motorräder. Fahrräder und Fussgänger sind erlaubt.

Verbot für Motorwagen und Motorräder – Merksatz

Kombination von 2.03 und 2.04!

Verbot für Motorwagen und Motorräder – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für Motorwagen und Motorräder kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Motorwagen und Motorräder bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für Motorwagen und Motorräder?

Das Signal Verbot für Motorwagen und Motorräder (Nr. 2.13) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für Motorwagen und Motorräder – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für Motorwagen und Motorräder (Nr. 2.13) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.13
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet Motorwagen und Motorräder. Fahrräder und Fussgänger sind erlaubt.
  • Merksatz: Kombination von 2.03 und 2.04!

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