Verbot für Motorfahrräder – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.06
Signal 2.06
Vorschriftssignale

Verbot für Motorfahrräder

Signal 2.06 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet die Durchfahrt für Motorfahrräder (Mofas). Mit abgestelltem Motor gestattet.

⚡ Merke: Mit abgestelltem Motor ist die Durchfahrt gestattet!
Verbot Mofas Motorfahrrad Vorschriftssignal

Was bedeutet das Verbot für Motorfahrräder Signal?

Das Signal Verbot für Motorfahrräder (Nr. 2.06) beschreibt: Verbietet die Durchfahrt für Motorfahrräder (Mofas). Mit abgestelltem Motor gestattet.

Verbot für Motorfahrräder – Merksatz

Mit abgestelltem Motor ist die Durchfahrt gestattet!

Verbot für Motorfahrräder – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für Motorfahrräder kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Motorfahrräder bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für Motorfahrräder?

Das Signal Verbot für Motorfahrräder (Nr. 2.06) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für Motorfahrräder – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für Motorfahrräder (Nr. 2.06) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.06
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet die Durchfahrt für Motorfahrräder (Mofas). Mit abgestelltem Motor gestattet.
  • Merksatz: Mit abgestelltem Motor ist die Durchfahrt gestattet!

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