Was bedeutet das Verbot für Gesellschaftswagen Signal?
Das Signal Verbot für Gesellschaftswagen (Nr. 2.08) beschreibt: Verbietet die Durchfahrt für Gesellschaftswagen (Reisebusse). Linienbusse sind in der Regel nicht betroffen.
Verbot für Gesellschaftswagen – Merksatz
Gilt nur für Reisebusse, nicht für Linienbusse!
Verbot für Gesellschaftswagen – Kategorie Vorschriftssignale
Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.
Warum Verbot für Gesellschaftswagen kennen?
Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Gesellschaftswagen bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.
Wo gilt das Signal Verbot für Gesellschaftswagen?
Das Signal Verbot für Gesellschaftswagen (Nr. 2.08) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.