Was bedeutet das Verbot für Fussgänger Signal?
Das Signal Verbot für Fussgänger (Nr. 2.15) beschreibt: Verbietet Fussgängern die Benutzung dieser Strasse oder dieses Weges.
Verbot für Fussgänger – Merksatz
Fussgänger müssen einen anderen Weg benutzen!
Verbot für Fussgänger – Kategorie Vorschriftssignale
Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.
Warum Verbot für Fussgänger kennen?
Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Fussgänger bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.
Wo gilt das Signal Verbot für Fussgänger?
Das Signal Verbot für Fussgänger (Nr. 2.15) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.