Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.05
Signal 2.05
Vorschriftssignale

Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder

Signal 2.05 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet die Durchfahrt für Fahrräder und Mofas. Das Schieben ist erlaubt.

⚡ Merke: Schieben des Fahrrads ist erlaubt!
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Was bedeutet das Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder Signal?

Das Signal Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Nr. 2.05) beschreibt: Verbietet die Durchfahrt für Fahrräder und Mofas. Das Schieben ist erlaubt.

Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder – Merksatz

Schieben des Fahrrads ist erlaubt!

Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder?

Das Signal Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Nr. 2.05) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Nr. 2.05) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.05
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet die Durchfahrt für Fahrräder und Mofas. Das Schieben ist erlaubt.
  • Merksatz: Schieben des Fahrrads ist erlaubt!

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