Verbot für Anhänger – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.09
Signal 2.09
Vorschriftssignale

Verbot für Anhänger

Signal 2.09 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger. Einrädrige und landwirtschaftliche Anhänger sind gestattet.

⚡ Merke: Einrädrige und Landwirtschafts-Anhänger sind erlaubt!
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Was bedeutet das Verbot für Anhänger Signal?

Das Signal Verbot für Anhänger (Nr. 2.09) beschreibt: Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger. Einrädrige und landwirtschaftliche Anhänger sind gestattet.

Verbot für Anhänger – Merksatz

Einrädrige und Landwirtschafts-Anhänger sind erlaubt!

Verbot für Anhänger – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für Anhänger kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für Anhänger bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für Anhänger?

Das Signal Verbot für Anhänger (Nr. 2.09) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für Anhänger – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für Anhänger (Nr. 2.09) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.09
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet Fahrzeuge mit Anhänger. Einrädrige und landwirtschaftliche Anhänger sind gestattet.
  • Merksatz: Einrädrige und Landwirtschafts-Anhänger sind erlaubt!

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